Betreute Menschen dürfen an Europawahl teilnehmen – Arnsberger Grüne fordern Verwaltung zur Unterstützung auf
Arnsberg. Das Bundesverfassungsgericht hat im April entschieden, dass auch Menschen, für die zum Beispiel aufgrund einer psychischen Erkrankung eine vollumfängliche Betreuung angeordnet ist, an der Europawahl am 26. Mai teilnehmen