Telefonbetrüger erbeuten vierstelligen Betrag

Polizei warnt – Kein Geld für vermeintlichen Gewinn ausgeben.

Winterberg. Am Donnerstag gegen 13:30 Uhr erhielt ein Mann in Winterberg einen Anruf einer Betrügerin. Die Frau am anderen Ende der Leitung sagte dem
73-Jährigen, dass er bei einem Gewinnspiel gewonnen hätte. Zur weiteren Bearbeitung müsse er vorab Karten eines Online-Zahlungssystems im Wert eines
kleinen vierstelligen Betrags kaufen. Anschließend wurde er aufgefordert, die darauf stehende Nummer der Anruferin durchzugeben. Nachdem der Winterberger den Aufforderungen nachkam, erhielt er gegen 16:45 Uhr einen erneuten Anruf. Dieses Mal wurde ihm mitgeteilt, dass er einen höheren Betrag gewonnen hätte und für die weiteren Bearbeitungskosten ein höherer Betrag zu zahlen wäre. Als der Mann den geforderten Geldbetrag von der Bank abholen wollte, wurde er durch einen Bankmitarbeiter auf die Betrugsmasche aufmerksam gemacht.

Das Versprechen angeblich hoher Gewinne ist eine Masche, die Betrüger in den unterschiedlichsten Varianten anwenden. Die Methode ist immer die gleiche: Vor
einer Gewinnübergabe werden die Geschädigten dazu aufgefordert, eine Gegenleistung zu erbringen, zum Beispiel „Gebühren“ zu bezahlen, kostenpflichtige Telefonnummern anzurufen oder an Veranstaltungen teilzunehmen, auf denen minderwertige Ware zu überhöhten Preisen angeboten wird.

Die vorgetäuschten Szenarien werden von den Gaunern laufend verändert.

Deshalb rät die Polizei:

– Machen Sie sich bewusst: Wenn Sie nicht an einer Lotterie
teilgenommen haben, können Sie auch nichts gewonnen haben!

– Geben Sie niemals Geld aus, um einen vermeintlichen Gewinn
einzufordern, zahlen Sie keine Gebühren oder wählen
gebührenpflichtige Sondernummern (gebührenpflichtige Sondernummern
beginnen z.B. mit der Vorwahl: 0900…, 0180…, 0137…).

– Machen Sie keinerlei Zusagen am Telefon.

– Weisen Sie unberechtigte Geldforderungen zurück.