Die Karnevals/Faschingszeit steht unmittelbar bevor Polizei appelliert: Schützen sie sich vor K.O.-Tropfen

Märkischer Kreis Grundsätzlich kann die Einhaltung folgender Verhaltensregeln die Gefahr verringern, Opfer einer Straftat im Zusammenhang mit dem Beibringen von „K.O.-Tropfen“ zu werden:

   - Offene Getränke nicht unbeaufsichtigt lassen
   - Getränke bei der Bedienung selbst bestellen und entgegennehmen
   - Von Fremden Getränke nur in verschlossenen Originalflaschen
     annehmen
   - Freundinnen und Freunde sollten sich gegenseitig unterstützen
     und aufeinander achten
   - Vorsicht und Hilfe sind insbesondere dann geboten, wenn sich
     Fremde um eine(n)

hilfsbedürftige(n) Freundin/Freund kümmern und aus dem Raum führen wollen

   - Notwendige Unterstützung sollte beim Bedienungs- und
     Sicherheitspersonal der Gaststätte

oder gegebenenfalls bei anderen Gästen eingeholt bzw. eingefordert werden
Ihre Polizei des Märkischen Kreises