Märkischer Kreis Grundsätzlich kann die Einhaltung folgender Verhaltensregeln die Gefahr verringern, Opfer einer Straftat im Zusammenhang mit dem Beibringen von „K.O.-Tropfen“ zu werden:
- Offene Getränke nicht unbeaufsichtigt lassen - Getränke bei der Bedienung selbst bestellen und entgegennehmen - Von Fremden Getränke nur in verschlossenen Originalflaschen annehmen - Freundinnen und Freunde sollten sich gegenseitig unterstützen und aufeinander achten - Vorsicht und Hilfe sind insbesondere dann geboten, wenn sich Fremde um eine(n)
hilfsbedürftige(n) Freundin/Freund kümmern und aus dem Raum führen wollen
- Notwendige Unterstützung sollte beim Bedienungs- und Sicherheitspersonal der Gaststätte
oder gegebenenfalls bei anderen Gästen eingeholt bzw. eingefordert werden
Ihre Polizei des Märkischen Kreises