Kreis Soest Viele Menschen haben eine Lieblingsfarbe. Die spiegelt sich oft in der Farbe ihrer Fahrzeuge wieder. Keine Rücksicht wird auf Farbvorlieben bei Versicherungskennzeichen genommen.
Seit dem 01. März 2018 müssen diese „Blau“ sein. Darauf achten die Polizeibeamten nach dem 1. März besonders. Eine Übergangsfrist für den Tausch der Versicherungskennzeichen gibt es nicht. Wer immer noch nicht mit „blau“ unterwegs ist, fährt ohne Versicherungsschutz und muss im Schadensfall mit erheblichen Regressforderungen rechnen. Darüber hinaus liegt auch eine Straftat vor, die von der Polizei mit einer Anzeige geahndet wird. So wie bei einem 37-jährigen Lippstädter der am Donnerstag von der Polizei an der Rixbecker Straße angehalten wurde. Sein Kennzeichen war „schwarz“. Gegen ihn wurde eine Anzeige wegen einer Straftat nach dem Pflichtversicherungsgesetz geschrieben. Wer noch kein blaues Kennzeichen hat, der sollte sich möglichst sofort auf den Weg zu seiner Versicherung machen um ein neues Kennzeichen zu erwerben. (lü)