Basejumper springen von der Autobahntalbrücke Nuttlar

Illegaler Sprung – Start und -Landung außerhalb von Start und Landeplätzen genehmigungspflichtig

 

Bestwig-Nuttlar. Wie die Polizei des HSK mitteilte, stellten am Freitagabend gegen 21.30 Uhr Zeugen fest, wie zwei Fallschirmspringer, sogenannte „Basejumper“ von der Autobahn-Talbrücke Nuttlar sprangen und anschließend mit ihren Fallschirmen auf einer Wiese unterhalb der Brücke landeten. Die Basejumper entfernten sich mit einem Pkw in Richtung Nuttlar. Im Zuge der Fahndung nach dem Pkw konnte dieser zwischen Heinrichstal und Wehrstapel von der Polizei angehalten und kontrolliert werden.

Im Pkw befanden sich drei männliche Personen im Alter von 25, 27 und 30 Jahren. Im Fahrzeug konnten durch die Polizei zwei Fallschirme und zwei Helmkameras aufgefunden werden. Die Gegenstände wurden sichergestellt. Die Personen stehen im Verdacht, ungenehmigt mit ihren Fallschirmen von der Autobahnbrücke gesprungen zu sein bzw. Beihilfe dazu geleistet zu haben.

Dieses stellt eine Straftat nach dem Luftverkehrsgesetz da und kann mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden.