Kurzzeitkennzeichen: Probe- und Überführungsfahrten nur noch mit gültiger Hauptuntersuchung möglich
Hochsauerlandkreis. Ab dem 1. April sind Probe- und Überführungsfahrten mit Kurzzeitkennzeichen nur noch zulässig, wenn der Kfz-Zulassungsstelle das Fahrzeug konkret benannt werden kann und es über eine gültige Hauptuntersuchung (HU)