Märkischer Kreis. (pmk). Manchmal kann es sehr schnell gehen: Bei einem gesundheitlichen Schicksalsschlag beispielsweise wird plötzlich Hilfe zur Regelung der persönlichen Angelegenheiten benötigt. In diesem Fall bekommen Volljährige vom örtlichen Amtsgericht eine rechtliche Betreuerperson zur Seite gestellt. Ursache für eine Betreuung kann eine psychische Krankheit oder eine körperliche, geistige und seelische Behinderung sein. Wie die Betreuungsstelle des Märkischen Kreises mitteilt, betraf das im vergangenen Jahr kreisweit 8577 Personen. Im Jahr 2012 waren es noch 6507 Betroffene.
Ein Grund für die kontinuierliche Zunahme der rechtlichen Betreuungen ist der demografische Wandel. Männer und Frauen über 60 Jahre machen rund die Hälfte der zu betreuenden Personen im Kreisgebiet aus. Eine weitere Ursache ist die steigende Zahl der Menschen, die unter den Folgen einer psychischen Erkrankung leiden. Aufgrund der oftmals komplexen Probleme können in solchen Fällen meist nur professionelle Berufs-, Vereins- oder Behördenbetreuer helfen. Bei weniger schweren Fällen übernimmt häufig das soziale Umfeld – Verwandte oder Bekannte – ehrenamtlich die rechtliche Betreuung.
Einen immer größeren Raum nehmen in der Betreuungsstelle des Märkischen, die für den gesamten Kreis außer Lüdenscheid und Iserlohn zuständig ist, die Einzelberatungen zu den Vorsorgemöglichkeiten ein. Im Jahr 2013 waren dies 1233 Gespräche; in 2012 waren es 1054 Einzelberatungen. Mit einer Vorsorgevollmacht können Menschen vor Eintritt des „Ernstfalls“ selbst regeln, wer ihre rechtlichen Interessen vertreten soll, wenn sie nicht mehr dazu in der Lage sind. Damit entfällt dann auch die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung durch das Betreuungsgericht.
Im Jahr 2013 wurden durch die Mitarbeiter der Betreuungsstelle des Märkischen Kreises 1560 Fälle bearbeitet, in denen die Frage geklärt werden musste, ob eine Betreuung neu eingerichtet werden soll, oder ob es Alternativen für die erforderlichen Hilfen gibt. Bei der Betreuung werden die ehrenamtlichen Helfer den beruflichen Betreuern per Gesetz vorgezogen. Zuerst wird geprüft, ob bei einer ehrenamtlichen Betreuung Angehörige oder andere Vertrauenspersonen verfügbar sind. Wenn dies nicht der Fall ist, kommen die Berufs-, Vereins- oder Behördenbetreuer zum Einsatz.
Wer sich über die ehrenamtlich rechtliche Betreuung oder über Vorsorgemöglichkeiten informieren will, kann mit den Betreuungsvereinen, der Betreuungsbehörde des Märkischen Kreises oder den Betreuungsbehörden in den Städten Lüdenscheid und Iserlohn Kontakt aufnehmen. Sie informieren auch über die Schulungen, die regelmäßig im Kreisgebiet stattfinden. Weitere Informationen der Betreuungsstelle des Märkischen Kreises gibt es im Internet unter www.maerkischer-kreis.de.