Märkischer Kreis. (pmk). Wildwechsel ist im Märkischen Kreis das ganze Jahr über Thema. In der dunklen Jahreszeit, also im Herbst und im Winter, steigt jedoch die Gefahr der Wildunfälle im Straßenverkehr. Die Untere Jagdbehörde des Märkischen Kreises weist daher auf die neue Meldepflicht nach dem Landesjagdgesetz hin: Nach einem Wildunfall sind Fahrzeugführer aus Tierschutzgründen verpflichtet, verletztes oder getötetes Schalenwild unverzüglich der Polizei zu melden. Andernfalls droht ein Bußgeld. Die Polizeibeamten nehmen den Unfall auf und alar-mieren den Jagdpächter, der sich um das verletzte oder tote Tier kümmert. Die Meldepflicht gilt selbstverständlich auch, wenn das Tier ’nur‘ verletzt wurde und weggelaufen ist. Auf keinen Fall darf das Tier ins Auto geladen und abtransportiert werden. Auch nicht, um es zu einem Tierarzt zu bringen.
Im Märkischen Kreis sind im Jagdjahr 2014/15 insgesamt drei Dammhirsche und ein Damm-wildkalb, 671 Rehe und 60 Wildschweine nach Zusammenstößen mit Autos verendet. Grundsätzlich muss der Verkehrsteilnehmer für den Wildschaden nicht haften, es sei denn, er hat den Unfall fahrlässig verursacht. Die Kosten für den Schaden am Fahrzeug übernimmt in aller Regel die Kfz-Versicherung. Über die Unfallhäufigkeiten mit Schalenwild im Märkischen Kreis gibt übrigens die Wildunfallkarte Auskunft. Dort ist ersichtlich, an welchen Stellen es in der Vergangenheit besonders oft zu Zusammenstößen mit Schalenwild gekommen ist. Sie ist auf der Internetseite des Märkischen Kreises unter www.maerkischer-kreis.de Stichwort ‚Wildunfälle‘ zu finden.