Iserlohn. In bestimmten Gerichtsverfahren entscheiden über Schuld oder Unschuld von Angeklagten nicht allein Berufsrichter, sondern auch so genannte Schöffen. In diesem Jahr findet die Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für die fünfjährige Amtszeit 2014 bis 2018 für das Amtsgericht in Iserlohn und das Landgericht in Hagen statt.
Wie bei Schöffenwahlen üblich, ist die Stadt Iserlohn aufgefordert, Vorschlagslisten aufzustellen. Der Rat der Stadt und der Jugendhilfeausschuss entscheiden darüber, welche Frauen und Männer auf die Vorschlagslisten für Schöffen und Jugendschöffen gesetzt werden. Dabei sind doppelt so viele Kandidaten vorzuschlagen, wie als Schöffen benötigt werden.
Die Entscheidung, wer letztlich Schöffe wird, trifft dann der so genannte Schöffenwahlausschuss des Amtsgerichts. Dieser wird in der zweiten Jahreshälfte aus den Vorschlagslisten 36 Haupt- und Hilfsjugendschöffen sowie 66 Haupt- und Hilfsschöffen (Erwachsenenstrafrecht) wählen.
Grundsätzlich kann jeder in das Ehrenamt eines Schöffen berufen werden, vorausgesetzt, er besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit, ist zum Stichtag 1. Januar 2014 zwischen 25 und 69 Jahre alt, wohnt in Iserlohn, ist gesundheitlich für das Amt geeignet und verfügt über gute Kenntnisse der deutschen Sprache. Jugendschöffen sollen darüber hinaus „erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren” sein.
Schöffen sollten zudem über soziale Kompetenz verfügen, also das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, das heißt, die Wahrscheinlichkeit, wie sich ein bestimmtes Geschehen ereignet hat oder nicht, aus Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Schöffen sind den Berufsrichtern gleichgestellt. Sie haben Fragerecht und sind wie sie unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Als ehrenamtliche Laienrichter erhalten sie eine Aufwandsentschädigung als Ausgleich für entstandene Ausgaben oder Verdienstausfälle.
Wer sich für eine Tätigkeit als Schöffe am Strafgericht oder am Jugendstrafgericht interessiert, kann sich ab sofort bis zum 31. März bei der Stadt Iserlohn melden. Ansprechpartnerin für Erwachsenenschöffen ist Katharina Homberg beim Bereich Recht, Telefon 02371 / 217-1557, E-Mail: katharina.homberg@iserlohn.de. Über die Tätigkeit als Jugendschöffe informiert Frank Hilgenkamp beim Bereich Jugendgerichtshilfe, Telefon 217-2186, E-Mail: frank.hilgenkamp@iserlohn.de.
Ein Bewerbungsformular sowie weitere Informationen sind auch auf der Homepage der Stadt Iserlohn unter www.iserlohn.de (Bürgerservice: Stichwort Schöffenwahl) zu finden.