Verwaltungsgericht gibt Kreis Recht

Schulstandort in Altena wird aufgelöst

Märkischer Kreis. (pmk). Die Klage eines ehemaligen Mitgliedes der Schulkonferenz des Standortes Altena des Eugen-Schmalenbach-Berufskollegs gegen den Zusammenlegungsbeschluss des Märkischen Kreises wurde vom Verwaltungsgericht in Arnsberg am Mittwoch, 24. Juni, zurückgewiesen. Das Gericht erklärte in der mündlichen Verhandlung, die Klage werde abgewiesen, eine schriftliche Urteilsbegründung steht allerdings noch aus.

 

Der Kläger hatte argumentiert, der Kreistagsbeschluss zur Auflösung des Berufsschulstandortes Altena sei nicht rechtens gewesen, weil die Schulkonferenz im Vorfeld nicht beteiligt worden sei. Dies hatte der Kreis aber auf Hinweis der Bezirksregierung Arnsberg im Vorfeld der zweiten Kreistagsentscheidung am 27. März 2014 nachgeholt. Das Verwaltungsgericht stellte dazu fest, das in der Klage formulierte Ansinnen des Klägers sei damit erfüllt worden.

 

Der Kreistag des Märkischen Kreises hatte in seiner Sitzung Ende März vergangenen Jahres die zur Zusammenlegung aller Bildungsgänge des Eugen-Schmalenbach-Berufskollegs am Standort Halver und damit das Aus für die Dependance in Altena zum Ende des Schuljahres 2016/2017 am 31. Juli 2017 beschlossen. Bei der Abstimmung votierten seinerzeit 42 Kreistagsabgeordne-te für die Schließung, 17 sprachen sich dagegen aus.