Iserlohn. Im Oktober stürzte auf der Dortmunder Straße in Höhe der Bieler Straße eine Fahrradfahrerin. Die 46-Jährige verletzte sich hierbei glücklicherweise nur leicht. Andere Verkehrsteilnehmer kamen nicht zu Schaden. Bei der Unfallaufnahme bemerkten die Rettungskräfte Alkoholgeruch. Polizeibeamte veranlassten daher eine Blutprobe. Nun liegt das Ergebnis des rechtsmedizinischen Gutachtens vor: Es ergab eine Blutalkoholkonzentration von 5,18 Promille. Einen vergleichbaren Wert hat es im Zuständigkeitsbereich der Polizei MK bislang nicht gegeben.
Strafverfahren ab 1,6 Promille
Auch für Radfahrer gelten Alkoholgrenzen. Bereits ab 0,3 Promille im Zusammenspiel mit Ausfallerscheinungen (z.B. Schlangenlinien fahren, lallendes Sprechen) bitten Polizeibeamte zur Blutprobe. Doch auch ohne auffälliges Verhalten können ab 1,6 Promille Atemalkohol eine Fahrt zur Wache und ein Strafverfahren anstehen.
Was viele nicht wissen: Auch Radfahrer, die betrunken fahren, können ihren Führerschein verlieren. Die zuständige Führerscheinstelle wird bei derartigen Verstößen durch die Polizei informiert und leitet dann weitere Schritte ein.
Im aktuellen Fall wird gegen die Iserlohnerin wegen Gefährdung des Straßenverkehrs ermittelt. Der Gesetzgeber sieht hierfür Geldstrafe oder bis zu fünf Jahre Gefängnis vor.