Osterfeuer keine Abfallbeseitigung

Bei der Durchführung von Osterfeuern sind unter dem Aspekt des Umweltschutzes einige Punkte zu beachten. Darauf weist der Fachdienst Naturschutz und Landschaftspflege des Märkischen Kreises hin. Üblicherweise werden bereits im Herbst und Winter Holzreste, Reisig oder alte Weihnachtsbäume gesammelt und aufgeschichtet. Diese Holzstapel dienen zahlreichen Tieren als Unterschlupf und Vögeln als Nistplatz. Wird das Osterfeuer entfacht, finden viele dieser Tiere einen qualvollen Tod. Um dies zu vermeiden, sollte das Material erst unmittelbar vor dem Osterfeuer aufgeschichtet, bzw. bereits aufgeschichtete Haufen umgeschichtet werden.
Neben den naturschutzrechtlichen Aspekten sind auch abfallrechtliche Vorschriften zu beachten. Danach sind lediglich Brauchtumsfeuer gestattet. Unter dem Namen „Osterfeuer“ durchgeführte Abfallbeseitigung ist nicht zulässig. Das Material für das Osterfeuer darf nur aus unbehandelten Hölzern und pflanzlichen Abfällen bestehen. Gegenstände wie Plastiktüten, Autoreifen, alte Möbelstücke oder ähnliches haben in einem Osterfeuer nichts zu suchen. Osterfeuer sind bei den Ordnungsämtern der Städte und Gemeinden anzumelden.