Jugendschutzkontrolle des Ordnungsamtes bei "Schools United"

Iserlohn. Am vergangenen Montag führten Mitarbeiter des Ordnungsamtes erneut Jugendschutzkontrollen bei der „Schools United“-Party im Living MK durch. Dabei fiel positiv auf, dass nur wenige stark alkoholisierte Jugendliche angetroffen wurden. Das Team des Ordnungsamtes führt das auf die vorherige konstruktive Zusammenarbeit mit dem Inhaber der Discothek und dem Veranstalter zurück.
Bei der Kontrolle haben die Ordnungsamtsmitarbeiter dieses Mal insgesamt neun Ausweise eingezogen. Diese gehörten Sechzehn- bzw. Siebzehnjährigen, die sich ihren „Perso“ eigentlich um 24 Uhr beim Verlassen der Party wieder abholen sollten. Da sie dies nicht getan haben, müssen sie die Papiere jetzt in Begleitung ihrer Eltern im Ordnungsamt abholen.
Drei Jugendliche wurden stark alkoholisiert angetroffen. Die Eltern wurden umgehend benachrichtigt und haben ihre Sprösslinge entgegen genommen.
Insgesamt wurden an diesem Abend rund um das Living MK und bei diversen Brennpunkten im Iserlohner Stadtgebiet fünfzehn Jugendliche angetroffen, bei denen diverse Verstöße nach dem Jugendschutzgesetz vorlagen (Abgabe von hochprozentigem Alkohol an Minderjährige, Rauchen in der Öffentlichkeit, Verzehr von Alkohol durch Minderjährige).
Jugendschutzkontrollen führt das Ordnungsamt regelmäßig durch bei öffentlichen Veranstaltungen, diversen Brennpunkten, Festivitäten oder Tanzveranstaltungen wie der „Schools United“-Party. Allen Eltern, die ihren minderjährigen Sprösslingen die Teilnahme auch nach der gesetzlich erlaubten Uhrzeit ermöglichen wollen, rät das Ordnungsamt, ihnen die so genannte „Erziehungsbeauftragung gemäß Jugendschutzgesetz“ mitzugeben. Ein entsprechendes Formular kann über die Homepage der Stadt Iserlohn (www.iserlohn.de) unter dem Suchbegriff „Erziehungsbeauftragung“ heruntergeladen werden.
Für weitere Informationen zum Thema Jugendschutz steht die Leiterin der Abteilung Allgemeine Ordnungsangelegenheiten Alexandra Carius unter der Rufnummer 02371 / 217-1630 gern zur Verfügung.