Messstellen vom 24.02. – 28.02.2014
Überhöhte Geschwindigkeit ist in Deutschland Unfallursache Nr. 1. Deshalb überprüft der Märkische Kreis regelmäßig das Tempo der Verkehrsteilnehmer und trägt so zur Sicherheit bei. Bereits seit vielen Jahren veröffentlicht der Kreis die Standorte seiner stationären sogenannten Starenkästen im Internet – ebenso die Standorte für die mobilen Geschwindigkeitsüberwachungswagen. Die Einsatzpläne der mobilen Fahrzeuge sind auch im Internet über www.maerkischer-kreis.de abrufbar.
Eine Änderung der Planung aus unvorhersehbaren organisatorischen oder örtlichen Gründen zum Beispiel technische Probleme, widrige Witterung oder Personalausfall, bleibt vorbehalten.
Neben dem Märkischen Kreis und der Polizei führt die Stadt Lüdenscheid eigene Messungen in ihrem Stadtgebiet durch. Ein Anspruch auf die Messungen besteht nicht. Im Stadtgebiet Iserlohn unterhält die Stadtverwaltung eigene Messstellen. Darüber hinaus nimmt die Kreispolizeibehörde Geschwindigkeitsmessungen im gesamten Kreisgebiet vor, die in der aufgeführten Übersicht über die Messstellen des Märkischen Kreises nicht enthalten sind. Bei Bedarf werden auch neue Messplätze eingerichtet.
Im Verwaltungs- oder Bußgeldverfahren ist die Berufung auf das Messstellenverzeichnis aus rechtlichen Gründen ausgeschlossen.
Messstellen vom 24.02. – 28.02.2014
24.02.2014 Neuenrade
§ Zentrum
§ L 842
§ B 229
§ L 697
25.02.2014 Hemer
§ Deilinghofen
§ Westig
§ Zentrum
§ L 682
26.02.2014 Schalksmühle
§ Zentrum
§ Dahlerbrück
§ Waldesruh
27.02.2014 Nachrodt-Wiblingwerde
§ B 236
§ Zentrum
§ Nachrodt
§ Wiblingwerde
28.02.2014 Balve
§ Zentrum
§ B 229
24.02.2014 Meinerzhagen
§ L 323
§ Zentrum
25.02.2014 Lüdenscheid
§ Zentrum
§ Hellersen
§ B 229
26.02.2014 Plettenberg
§ Eschen
§ B 236
§ Zentrum
§ Landemert
27.02.2014 Kierspe
§ Zentrum
§ L 528
§ Höferhof
28.02.2014 Lüdenscheid
§ B 229
§ Zentrum
§ B 54