Planerische Sicherheit für Altena
Die Stadt Altena kann ihre Haushaltssatzung 2018 veröffentlichen. Voraussetzung dafür war die Genehmigung der Fortschreibung des Haushaltssanierungsplanes durch die Kommunalaufsicht der Bezirksregierung Arnsberg. Das ist nun geschehen.
Die Stadt Altena nimmt pflichtig am Stärkungspakt Stadtfinanzen teil und erhält bis 2020 Konsolidierungshilfen des Landes Nordrhein-Westfalen. Das Land hat zuletzt zum 1. Oktober 2017 eine Zahlung von rund 1,7 Millionen Euro an die Stadt geleistet. Im Gegenzug ist sie verpflichtet, von 2016 an ihre Haushalte auszugleichen. Ab 2017 wird die Konsolidierungshilfe degressiv abgebaut und ab 2021 müssen die Haushalte ohne Landeshilfen ausgeglichen werden.
Trotz der jetzigen Genehmigung steht die Stadt Altena in den nächsten Jahren weiterhin vor enormen Kraftanstrengungen, die zur nachhaltigen Sanierung des Haushaltes erforderlich sind. Der rechtswidrige Haushaltsstatus der Überschuldung gem. § 75 Abs. 7 GO NRW ist in 2013 eingetreten. Während des gesamten Konsolidierungszeitraums bis 2021 wird die Kommunalaufsicht die Stadt bei der Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen eng begleiten.