Menden Jährlich sterben in Deutschland ca. 400 Personen an den Folgen eines Brandes, 4000 werden dabei verletzt, etwa zwei Drittel von ihnen werden im Schlaf überrascht. Daher ist der Slogan „Rauchmelder retten Leben“ wörtlich zu nehmen. Ab dem 01.01.2017 sind Rauchmelder in Wohnräumen in NRW Pflicht, die Eigentümer sind für die Installation verantwortlich. Die Feuerwehr Menden informiert in diesem Artikel über das Thema Rauchmelder.
Schon mehrfach haben in Menden Rauchmelder schlimmeres verhindert.
Vor ungefähr einem Jahr hörten Bewohner in einem Mehrfamilienhaus in Lendringsen das Piepsen eines Rauchmelders aus der Nachbarwohnung.
Sie alarmierten umgehend die Feuerwehr. Da auf Klingeln und Klopfen niemand reagierte und Brandgeruch wahrnehmbar war, mussten sich die Einsatzkräfte gewaltsam Zutritt verschaffen. Die Ursache für das Auslösen der Rauchmelder und den Brandgeruch hat die Feuerwehr schnell gefunden: Auf dem eingeschalteten Herd lag ein Holzbrett, welches schon zu kokeln begonnen hatte. Die Bewohner waren nicht daheim. Für die Feuerwehr Menden war dies ein „normaler“ Einsatz, doch für die Zweckmäßigkeit von Rauchmeldern ein Paradebeispiel. Sie haben maßgeblich zur frühzeitigen Entdeckung des Entstehungsbrandes beigetragen. Ein größerer Sachschaden oder wohlmöglich eine lebensgefährliche Situation für die weiteren Bewohner des Hauses konnte abgewendet werden. Vor allem nachts werden Brände in Privathaushalten zur tödlichen Gefahr, wenn alle schlafen, denn im Schlaf riecht der Mensch nichts. Tödlich ist bei einem Brand in der Regel nicht das Feuer, sondern der Rauch. Bereits drei Atemzüge hochgiftigen Brandrauchs können tödlich sein, die Opfer werden im Schlaf bewusstlos und ersticken dann.
Rauchmelderpflicht in NRW ab dem 01.01.2017
Doch leider sind immer noch nicht alle Wohnungen mit den kleinen lebensrettenden Geräten ausgestattet – und das, obwohl zum 01.01.2017 die Übergangsfrist zur Installation von Rauchmeldern verstreicht.
Bereits seit April 2013 sind Rauchmelder in NRW für Neubauten Pflicht, ab dem kommenden Jahr müssen dann auch alle Bestandsbauten ausgestattet sein.
Wer ist für die Anschaffung und Installation der Geräte verantwortlich?
Dies regelt in NRW die Landesbauordnung, laut dieser ist für die Anschaffung und Installation der Eigentümer der Wohnung / des Hauses verantwortlich. Für die sogenannte Betriebsbereitschaft, also für die Wartung und den Austausch der Batterien ist der jeweilige Mieter verantwortlich. Für die Wartung kann es auch Sonderregelungen geben, diese sollten im Mietvertrag festgehalten werden. Selbstverständlich gilt die Pflicht nicht nur in Mietwohnungen, sondern auch in Räumlichkeiten die der Eigentümer selber nutzt.
Wie viele Rauchmelder sind für eine Wohnung nötig?
Die Landesbauordnung NRW schreibt einen Mindestschutz für jedes Schlafzimmer, jedes Kinderzimmer und jeden Flur, der als Rettungsweg zum Verlassen von Wohnräumen dient, einen Rauchmelder vor (bei einem Schlafzimmer und zwei Kinderzimmern, die von einem Flur abgehen, benötigen Sie also 4 Rauchmelder). Optimal wäre es, wenn zusätzlich auch Wohnzimmer, Keller und Dachboden mit den kleinen Geräten ausgestattet werden. In der Küche sollte auf Rauchmelder verzichtet werden, durch Kochdünste kann es zu Fehlauslösungen kommen. Hier kann aber zum optimalen Schutz ein sogenannter Thermomelder installiert werden, dieser reagiert nicht auf den Rauch oder Wasserdampf, sondern auf Hitze.
Beim Kauf von Rauchmelder sollte darauf geachtet werden, dass das Gerät mit dem CE-Logo und einer entsprechenden Prüfnummer gekennzeichnet ist. Des Weiteren sollte der Verweis auf die Norm „EN 14604“ zu finden sein. In dieser Norm sind wichtige Eigenschaften des Rauchwarnmelders vorgeschrieben, z.B. die Lautstärke des Alarmtons oder ein akustisches Warnsignal sobald die Batterie ausgetauscht werden muss. Rauchwarnmelder mit dem VDS Zeichen erfüllen die Mindestanforderungen des Verbandes der Sachversicherer.
Betrugsmasche „Rauchmelder-Kontrolleur“
Immer wieder gibt es Meldungen, dass sich Personen als Kontrolleure für Rauchmelder ausgeben, um sich so Zutritt zu Wohnungen zu verschaffen. Die Feuerwehr Menden weist an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass eine behördliche Kontrolle nicht vorgesehen ist, weder durch die Feuerwehr noch durch eine andere Behörde. In Mietwohnungen, in denen der Rauchmelder durch den Vermieter eingebaut wurde, werden solche Kontrollen in der Regel angekündigt und die Mitarbeiter des Vermieters können sich dann auch ausweisen. So besteht keine Notwendigkeit fremde Personen unangemeldet in die Wohnung zu lassen.
Weitere Informationen gibt es auf der Homepage der Feuerwehr Menden unter www.ff-menden.de, auf www.rauchmelder-lebensretter.de oder bei den örtlichen Schornsteinfegern und Gewerbebetrieben, welche sich auf den Brandschutz spezialisiert haben.
Zusatzinfo: Landesbauordnung NRW §49 Absatz 7
„In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Dieser muss so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Wohnungen, die bis zum 31. März 2013 errichtet oder genehmigt sind, haben die Eigentümer spätestens bis zum 31.
Dezember 2016 entsprechend den Anforderungen nach den Sätzen 1 und 2 auszustatten. Die Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder hat der unmittelbare Besitzer sicherzustellen, es sei denn, der Eigentümer hat diese Verpflichtung bis zum 31. März 2013 selbst übernommen.“