Ein Gurt ist kein Gurt II
LLüdenscheid (Märkischer Kreis) Der Verkehrsdienst der Polizei kontrollierte am 14.8.2013, gegen 09.00h, auf der BAB A45, vor der Anschlussstelle Lüdenscheid-Nord, einen Lkw aus Münster.
Dieser hatte mehrere Metallcontainer neben – und übereinander gestapelt geladen, welche mittels einem Zurrgurt gesichert worden waren. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben (§ 22 StVO, VDI 2700) hätte diese Ladung von ca. 500 kg mit mindestens 4 Zurrmitteln gesichert werden müssen.
Den 30 -jährigen Fahrer und Halter aus Münster erwartet ein Bußgeld in Höhe von 75,-EUR sowie 1 Punkt in Flensburg.