Antrag auf Erweiterung des Steinbruchs Lasbeck Einwendungen bis 10. Oktober möglich

Antrag auf Erweiterung des Steinbruchs Lasbeck Einwendungen bis 10. Oktober möglich

Iserlohn. Die Betreibergesellschaft des Steinbruchs Lasbeck hat einen Antrag auf Erweiterung der Abbaufläche gestellt. Die Verfahrens- und Genehmigungsbehörde ist der Märkische Kreis. Der Märkische Kreis hat diesen Antrag auf Erweiterung, so wie gesetzlich vorgeschrieben, in seinem Amtsblatt Nr. 33 vom 21. August 2013 und im Internet, öffentlich bekannt gemacht.

Im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt.

 

Bis zum 10. Oktober 2013 besteht für jeden die Möglichkeit, Einwendungen gegen den Antrag auf Erweiterung vorzutragen. Diese können schriftlich oder zur Niederschrift beim Landrat des Märkischen Kreises, Untere Immissionsschutzbehörde, Zimmer 501b, Heedfelder Straße 45, 58509 Lüdenscheid, erhoben werden. Darüber hinaus können sie auch beim Bürgermeister der Stadt Iserlohn, Abteilung Städtebauliche Planung, Werner-Jacobi Platz 12, 58536 Iserlohn, eingereicht werden. Dort können auch in den Räumen 134 und 135, während der üblichen Öffnungszeiten, die Antragsunterlagen zur Erweiterung des Steinbruchs eingesehen werden.