Iserlohn. Der Bereich Schulverwaltung der Stadt Iserlohn weist darauf hin, dass alle Kinder, die bis zum 30. September 2016 das sechste Lebensjahr vollenden, am 1. August 2016 schulpflichtig werden und für den Besuch einer Grundschule angemeldet werden müssen. Kinder, die nach dem 30. September 2016 sechs Jahre alt werden, können in die Schule aufgenommen werden, wenn sie schulfähig sind.
Alle Eltern werden in den nächsten Tagen auf dem Postweg Informationen über die Anmeldung sowie ein Anmeldeformular erhalten.
Die Anmeldung der Schulanfänger erfolgt zentral bei der Schulverwaltung der Stadt Iserlohn im Rathaus (6. Obergeschoss, Zimmer 603), in der Zeit vom 21. September bis 2. Oktober (montags bis freitags zwischen 8 und 12 Uhr, donnerstags zusätzlich zwischen 14 und 18 Uhr).
Der ausgefüllte Anmeldebogen kann auch per Post an den Bereich Schulverwaltung, Schillerplatz 7, 58636 Iserlohn, gesandt oder in den Bürgerservicestellen in Letmathe, Von-der-Kuhlen-Straße 14, und in Hennen, Hennener Bahnhofstraße 20a, sowie in den Schulen abgegeben werden.
Für Rückfragen der Eltern zur Anmeldung oder zum Beispiel zur nächstgelegenen Schule stehen die Mitarbeiterinnen des Bereiches Schulverwaltung persönlich oder telefonisch unter der Rufnummer 02371 / 217-1853 gerne zur Verfügung.
Grundsätzlich können die Eltern im Rahmen der Aufnahmekapazität ihre Kinder für eine Grundschule ihrer Wahl anmelden, auch an einer katholischen Bekenntnisschule. Jedes Kind hat grundsätzlich einen vorrangigen Anspruch auf die Aufnahme in die wohnortnächste Schule. Im Zusammenhang mit der freien Schulwahl bieten alle Iserlohner Grundschulen den Eltern an, sich vorab in der jeweiligen Schule über deren pädagogische Arbeit zu informieren, entweder an festgelegten Informationstagen oder in Einzelterminen.
Die Eltern, die ihr Kind bei der Schulverwaltung angemeldet haben, werden nach den Herbstferien von der gewünschten Grundschule eingeladen. Die Schulleitung entscheidet dann über die Aufnahme der Kinder.