70 Prostituierte beraten

 

Märkischer Kreis. (pmk). Gut 70 Beratungsgespräche nach dem neuen Prostitutionsschutzgesetz hat Rudolf Mann vom Fachbereich Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz seit dessen Einführung geführt. Das teilte er den Mitgliedern im Ausschuss für Gesundheit und Soziales bei deren jüngster Sitzung mit. Mit dem neuen am 1. Juli vergangenen Jahres eingeführten Gesetz werden alle typischen Formen der gewerblichen Prostitution erfasst sowie Rechte und Pflichten für Prostituierte und Gewerbetreibende im Bereich der Prostitution geregelt.

Wie viele Prostituierte im Märkischen Kreis ihrem Gewerbe nachgehen, konnte Mann nur schätzen. „In den 90er Jahren hatten wir 30 Patienten pro Quartal von etwa 1.000. Heute dürften es vielleicht 800 bis 1200 sein.“ Bekannt sei, dass es allein in Lüdenscheid drei bundeweit agierende Eskortdienste gibt. Mann: „Dort sind 80 Prostituierte registriert.“ Deren Betreiber legten großen Wert darauf, dass ihre Mitarbeiterinnen an den Beratungsgesprächen teilnehmen und die Bescheinigung bekommen. Die Beratung müsse einmal jährlich erfolgen, für unter 21-Jährige alle sechs Monate. „Verstöße können mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.“ Soweit er wisse, gebe es im Märkischen Kreis keine Straßenprostitution und keine Prostitution in einschlägigen Restaurants. „Das war in den 90er Jahren noch anders“, erinnert sich Rudolf Mann.