Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Siegen und der Kreispolizeibehörde Olpe
Olpe. Seit mehreren Monaten ermitteln die Staatsanwaltschaft Siegen und die Kreispolizeibehörde Olpe gegen einen inzwischen 25-jährigen, ehemaligen Inhaber einer Kfz-Werkstatt in Lennestadt.
Der gelernte Kfz-Mechanikermeister steht im dringenden Verdacht, im Zusammenhang mit dem Betrieb seiner ehemaligen Kfz-Werkstatt zahlreiche Betrugs- und Fälschungsdelikte zum Nachteil von Versicherungen, Fälschungen von Kfz-Prüfplaketten, Fälschung von Prüfberichten und andere Urkundenfälschungen begangen zu haben.
Wie bereits im vergangenen Oktober berichtet, geriet der Tatverdächtige in den Fokus der Ermittlungsbehörden, als gefälschte Gutachten von Kfz-Hauptuntersuchungen auftauchten, die in der Werkstatt des 25-Jährigen ausgeführt wurden. Bei Durchsuchungen seiner damaligen Wohnung und Werkstatt fand die Polizei umfangreiches Beweismaterial. Durch die Sichtung und Auswertung der Unterlagen sowie mittels zahlreicher Vernehmungen von Fahrzeughaltern wurden weitere Betrugsdelikte aufgedeckt.
Der 25-jährige Kfz-Mechanikermeister hatte nach Bekanntwerden des gegen ihn laufenden Strafverfahrens Insolvenz seiner Firma in Lennestadt angemeldet und seine Werkstatt dort geschlossen. Er konnte bislang nicht zu den Vorwürfen vernommen werden, da sein Aufenthaltsort zwischenzeitlich nicht bekannt war.
Umfangreiche Recherchen der Kreispolizeibehörde Olpe ergaben, dass sich der Tatverdächtige eine neue Identität geschaffen hatte und unter falschen Personalien in Norddeutschland wohnte.
Auf Grund der erdrückenden Beweislage und dem Umstand, dass sich der 25-Jährige dem Strafverfahren entzogen hatte, erwirkte die Staatsanwaltschaft Siegen den Erlass eines Haftbefehls. Daraufhin wurde er heute in Norddeutschland festgenommen und dem Amtsgericht Aurich zur Verkündigung des Haftbefehls vorgeführt.
Nach ersten Erkenntnissen ist der Tatverdächtige auch an seinem neuen Wohnort wieder wegen Betrugs strafrechtlich in Erscheinung getreten. Die Durchsuchung seiner Wohnung in Norddeutschland führte erneut zur Auffindung von beweiserheblichen Gegenständen.