Zwillingseltern bekommen mehr Elterngeld
Hochsauerlandkreis. Gute Nachrichten für Eltern von Mehrlingen: Nach dem Urteil des Bundessozialgerichtes vom 27. Juni 2013 (AZ: B 10 EG 3/12 R) löst jeder Mehrling grundsätzlich einen eigenständigen Elterngeldanspruch aus. Selbst dann, wenn ein Elternteil Elterngeld für die Zwillinge oder Drillinge bezieht. Bislang bestand nur ein gemeinsamer Anspruch für alle Mehrlinge.
Die Elterngeldkasse des Hochsauerlandkreises rät daher allen Eltern, die für die Betreuung von Mehrlingen Elterngeld bezogen haben, ihren Anspruch unter den geänderten Vorgaben der richterlichen Entscheidung überprüfen zu lassen. Da das höhere Elterngeld längstens für einen Zeitraum von bis zu vier Jahren rückwirkend gezahlt werden kann, kommt die Neuregelung nur für ab 1. Januar 2008 geborene Mehrlinge in Betracht. Anträge müssen schriftlich beim Hochsauerlandkreis, Fachdienst 25, Steinstr. 27, 59872 Meschede, gestellt werden.
Die Überprüfung kann sich lohnen. So könnte eine Familie mit Drillingen je nach Voraussetzungen mit einer Nachzahlung von bis zu 20.000 Euro rechnen. Bei Zwillingen können sich, wenn beide Eltern anspruchsberechtigt sind, Beträge von bis zu 10.000 Euro ergeben.