Hochsauerlandkreis. Meschede.
Die SBL/FW-Fraktion ist erneut der Frage nachgegangen, ob Biogasanlagen und Gülle die Wasserqualität des Hennesees beeinträchtigen. Anlass waren wiederholte Meldungen über Gewässerverunreinigungen gewesen.
http://sbl-fraktion.de/?p=7120
Die Antwort aus dem Kreishaus auf unsere Anfrage vom 05.12.2016 ging nach etwas über 7 Wochen ein.
Hier ein Auszug aus den Fragen und Antworten:
1. Wie viele Biogasanlagen werden aktuell im HSK betrieben? Wie viele neue Anlagen
kamen seit den letzten 1 1/2 Jahren dazu? Wie viele sind im Bau/oder geplant?
Aktuell werden im Hochsauerlandkreis 15 Biogasanlagen betrieben. In den letzten 1 1/2
Jahren haben sich keine Bestandsveränderungen ergeben. Jeweils eine Anlage befindet
sich in der Bau- bzw. Planungsphase.
2. Über welche Kapazitäten verfügen die bestehenden Anlagen im HSK insgesamt („lnput“
und „Output“ pro Jahr)?
Hierüber liegen keine „griffbereiten“ Daten vor. Ihre Ermittlung ist nur sehr aufwändig
über die Auswertung einer Vielzahl von Genehmigungsakten möglich.
…
4. Welche Sicherheitsvorkehrungen werden seitens der Betreiber und der Behörden getroffen?
Wer ist für die Uberprüfung der sicherheitsrelevanten Maßnahmen, die dem Betreiber
obliegen, zuständig?
… Zuständig für die Überprüfung der sicherheitsrelevanten Maßnahmen ist die jeweilige Genehmigungsbehörde … im Zusammenwirken mit der unteren Wasserbehörde (soweit Wasserrecht betroffen ist) sowie den anerkannten VAwS-Sachverständigen.
5. Wer ist für die Dokumentation verantwortlich; Technische Überwachung der Anlagen,
Störung, Unfälle, Schäden und Kosten der Schadensbehebung? Wo sind die Dokumen—
te einsehbar?
Die Dokumentationspflicht liegt grundsätzlich beim Betreiber als besondere Ausprägung
der Betreiberpflichten. Der Betreiber hat auch die entsprechenden Dokumente vorzuhalten.
6. Befinden sich mittlerweile mehr als 5 Anlagen in Wasserschutzgebieten? Wenn ja, um
wie viele handelt es sich jetzt insgesamt? Wie viele Biogasanlagen befinden sich in der
Nähe von Stauseen, Seen, Flüssen, Bächen?
Nein. Zwei Anlagen befinden sich im näheren Umfeld von Stauseen. Weitere vier Anla—
gen befinden sich in der Nähe von Gewässern.
7. Kam es Ihres Wissens in den letzten 1 1/2 Jahren bei Biogasanlagen im HSK zu Störungen
und Unfällen? Wie viele davon ereigneten sich in Wasserschutzgebieten oder in deren
Nähe? Wie groß waren jeweils Ausmaß und Folgen?
Nein.
8. Wann und wie oft und in welcher Höhe wurden Betreiber aus dem HSK nach dem Umwelthaftungsrecht
und nach dem Umweltschadensrecht für Schäden haftbar gemacht, die durch seine Anlagen verursacht wurden?
Bislang erfolgte keine Inanspruchnahme von Biogasanlagenbetreibern auf der Grundlage
des Umweltschadensgesetzes.
9. Wo und wie werden die Substrate aus den im HSK befindlichen Biogasanlagen verwertet?
In welchen Mengen fallen sie im HSK an?
Das Gärsubstrat wird auf der Grundlage der Düngeverordnung nach guter fachlicher
Praxis auf landwirtschaftlichen Nutzflächen im Umfeld der Biogasanlagen verwertet.
Hinsichtlich der anfallenden Mengen verweise ich auf meine Antwort zu Frage 2.
10. Gibt es Ihres Wissens einen „Import“ dieses Materials aus anderen Gebieten? Oder
kommt es umgekehrt zu einem „Export“ in andere Regionen?
Zu einem „Import“ von Gärsubstrat liegen hier keine Informationen vor. Zuständig ist die
Landwirtschaftskammer. Outputmaterial einer Biogasanlage im Südkreis wird u.a. auf
Nachbarflächen im hessischen Raum aufgebracht. Outputmaterial einer Biogasanlage
im Ostkreis wird u.a. auf Nachbarflächen im Paderborner Raum aufgebracht.
11. Wie stellt der HSK sicher, dass es nicht zu Überdüngungen von Feldern, zu Gewässerverseuchungen und anderen Umweltbeeinträchtigungen durch Substrate aus Biogasanlagen und Gülle kommt?
Hinsichtlich der Biogasanlagen richtet sich die Düngung von Feldern ausschließlich nach der Düngeverordnung, deren Vollzug im Zuständigkeitsbereich der Landwirtschaftskammer liegt. Hinsichtlich der Vermeidung von Umweltbeeinträchtigungen verweise ich auf die Antwort zu Frage 4.
12. Ist der Schlamm aus dem Vorbecken des Hennesees auf seinen Nitratgehalt untersucht worden? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, durch wen und mit welchem Ergebnis?
Nein, da kein relevanter Parameter (vgl. hierzu die Antwort zur Anfrage vom 15.11.2016
zum Thema „Entschiammung des Hennesees“).
PM der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW)