Weiterhin Schwerlastkontrollen im HSK

Hochsauerlandkreis Wie bereits mehrfach berichtet verfolgt die Kreispolizeibehörde HSK konsequent Verstöße im Schwerlastverkehr und zieht mangelhafte Fahrzeuge aus dem Verkehr. Die Experten des Verkehrsdienstes können hierbei beinahe täglich über außergewöhnliche Verstöße berichten:

Am Mittwoche gegen 14 Uhr fiel den Beamten auf der Autobahn 46 ein Abschleppwagen mit einem angehängten Lkw auf. Da das Gespann die Autobahn nicht an der nächst möglichen Abfahrt in Freienohl verließ, wurde es auf dem folgenden Autobahnparkplatz noch rechtzeitig kontrolliert. Ein Rad des angehängten Lkw qualmte bereits stark und stand kurz vor der Entzündung. Offensichtlich war die Bremse dieses Rades festgerostet. Das ehemalige Containerfahrzeug war auf dem Weg zu einem Schrottplatz und bereits 2007 stillgelegt worden. Für den Transport konnte der 39-jährige Fahrer des Abschleppwagens keine Schleppgenehmigung vorlegen. Durch das Fehlen der Genehmigung wurde der angehängte Lkw rechtlich zu einem Anhänger. Somit fehlten auch der Versicherungsschutz, die Zulassung und die Steuerbescheinigung.

 

Bei dem Schrott-Lkw handelte es sich zudem um Abfall. Für den Transport von Abfall hätte der Unternehmer aus Euskirchen eine Anzeige bei seiner heimischen Abfallbehörde erstatten müssen. Dieses war jedoch ebenfalls nicht erfolgt. Eine vorgeschriebene Abfallkennzeichnung fehlte auch an dem Lkw. Der Transport wurde stillgelegt. Den Fahrer und Halter erwarten nun Strafverfahren nach dem Pflichtversicherungsgesetz und der Abgabenordnung, sowie Ordnungswidrigkeitenanzeige nach dem Abfallrecht.

 

Am Donnerstagvormittag fuhr ein Pickup an den Beamten vorbei. An einer Abschleppstange zog er einen Lkw. Auch dieses Gespann wurde durch den Verkehrsdienst kontrolliert. Es stellte sich heraus, dass ein 27jähriger Marsberger seinem liegengebliebenen Kollegen zu Hilfe geeilt war. Der 64-jährige Marsberger war mit seinem Lkw zwischen Thülen und Nehden mit einem Getriebeschaden stehen geblieben.

Kurzerhand hängte der 27-jährige Mann den Lkw hinter seinen Pickup um ihn abzuschleppen. Bedacht hatte man dabei aber offensichtlich nicht die vorhandenen Gewichte. Der abgeschleppte Lkw besitzt ein Leergewicht von knapp 13 Tonnen. Die Zugkraft des Pickup liegt jedoch nur bei 3 Tonnen. Die zulässige Anhängelast wurde somit um mehr als 300% überschritten. Auch hier musste die Weiterfahrt untersagt werden. Den Fahrer des Abschleppwagens erwartet zudem ein empfindliches Ordnungswidrigkeitenverfahren.