Arnsberg. Nach der Wahl ist vor der Wahl: Kaum ist die Bundestagswahl abgeschlossen4. Februar 2018 entgegen.
Zur Wahl des Bürgermeisters treten vier Kandidaten an. Rund 61.000 Arnsberger sind wahlberechtigt. Der Versand der Wahlbenachrichtigungen erfolgt in der zweiten Kalenderwoche.
Wer am Wahlsonntag nicht ins Wahllokal kommen kann, kann sich die Unterlagen zur Bürgermeisterwahl auch zusenden lassen. Der Antrag auf Briefwahl kann auf unterschiedliche Weise erfolgen: Entweder persönlich oder schriftlich, mit dem Formular auf der Wahlbenachrichtigung und per Online-Antrag unter http://www.arnsberg.de/. Hier kann bereits auch die Briefwahl für eine eventuelle Stichwahl beantragt werden, denn bei einer Stichwahl wird es keine neuen Wahlbenachrichtigungen geben. Eine Beantragung per Telefon ist nicht möglich.
Eine Alternative dazu ist die Direktwahl im zentralen Wahlbüro im Kurt-Schumacher-Saal im Rathaus oder in den vier Stadtbüros. Dort erhält jeder Wahlberechtigte Wahlschein und Briefwahlunterlagen und kann bereits ab dem 08.01.2018 an Ort und Stelle die Briefwahl ausüben. Für die Direktwahl ist neben der Wahlbenachrichtigung auch der Personalausweis oder Reisepass, bei Unionsbürgern der Identitätsausweis notwendig. Falls die Unterlagen von einer dritten Person abgeholt werden, muss eine Vollmacht vorgelegt werden.
Die Unterlagen werden je nach Wunsch nachhause oder an den Urlaubsort geschickt. Wer seine Stimme bei der Bürgermeisterwahl per Briefwahl abgeben möchte, sollte die Unterlagen wie Stimmzettel und Wahlschein spätestens am Donnerstag, 01.02.2018, zur Post bringen.
Zudem können die Unterlagen auch direkt im zentralen Wahlbüro im Kurt-Schumacher-Saal im Rathaus, Rathausplatz 1 oder in den Stadtbüros während der allgemeinen Öffnungszeiten abgegeben werden.
Letzte Möglichkeit für die Beantragung von Briefwahlunterlagen oder für die Wahl vor Ort ist Freitag, 2. Februar, bis 18:00. Die Stadtbüros Neheim und Arnsberg sind an diesem Tag bis 13:00 Uhr, das zentrale Wahlbüro im Rathaus ist bis 18:00 Uhr geöffnet.