Arnsberg. Damit es mit dem Silvesterfeuerwerk klappt, gibt die Bezirksregierung Arnsberg wichtige Hinweise für den Verkauf und das Abbrennen von Feuerwerkskörpern: In der Zeit vom 29. bis zum 31. Dezember ist der Verkauf der begehrten Feuerwerkskörper erlaubt, abgebrannt werden dürfen sie nur am 31. Dezember und 1. Januar. Doch nur wer die Sicherheitshinweise beachtet und einige Tipps beherzigt, kann in der Silvesternacht Unfälle durch Böller, Kracher und Co. vermeiden.
„Hände weg von Feuerwerkskörpern ohne Zulassung, sonst sind am Ende Ihre Hände weg“, warnt Klaus Dreisbach von der Bezirksregierung Arnsberg.
Worauf Sie achten müssen:
Die wichtigsten Merkmale sind das CE-Zeichen und die Registriernummer, beispielweise 0589-F2-1234 (0589 steht für die Prüfstelle, F2 für die Feuerwerkskategorie 2 und 1234 als fortlaufende Nummer).
„Feuerwerkskörper der Kategorie 2 gehören nicht in die Hände von Kindern, sondern dürfen nur an Personen über 18 Jahre abgegeben werden. Auch das Feuerwerk der Kategorie 1 darf nur an Personen ab 12 Jahre verkauft werden“, so Klaus Dreisbach.
Für den Gebrauch von so genannten Mehrschussbatterien geben die Experten Tipps: Sie müssen nämlich so aufgestellt werden, dass sie nicht umfallen können. „Einmal angezündet, lassen sie sich nicht mehr stoppen!“ Hinweise zum sicheren Gebrauch findet man in der Gebrauchs-anleitung, die immer in deutscher Sprache aufgedruckt ist.
Besonders gefährlich ist das Aufsammeln nicht explodierter Böller. Hier sind die Zündschnüre meist komplett abgebrannt, sodass ein weiterer Zündversuch meist zur sofortigen Explosion führt.
Händlerinnen und Händlern, die Fragen zur Aufbewahrung oder zum Verkauf von Silvesterfeuerwerk haben, steht die Bezirksregierung Arnsberg unter folgenden Telefonnummer zur Verfügung: 02931/820.
Weitere Informationen gibt es auch im Internet unter: www.arbeitsschutz.nrw.de oder unter www.komnet.nrw.de.