Sundern. Im Zuge der Eröffnung der neuen Postfiliale in der Fußgängerzone, hat das Ordnungsamt der Stadt Sundern die ersten Anfragen erhalten, inwiefern die Fußgängerzone nun befahren werden kann, um die Briefpost oder schwere Pakete dort abzugeben oder abzuholen. Dies ist nicht erlaubt, denn: Die Fußgängerzone ist, wie der Name schon sagt, Fußgängerinnen und Fußgängern vorbehalten.
Das Schild eingangs der Fußgängerzone weist aus „Lieferverkehr frei“. Dies gilt nur für die Belieferung mit Waren und Transporte von Gegenständen, die für die Führung und Aufrechterhaltung eines Geschäfts- oder Gewerbebetriebes erforderlich sind. Dies gilt zwischen 18:00 Uhr abends und 10:30 Uhr morgens. Ausgenommen sind Einsatz-, Rettungs-, Entsorgungs- oder Straßenreinigungsfahrzeuge – ebenso donnerstags die Händlerinnen und Händler des Wochenmarktes zum Auf- und Abbau der Stände. Taxen dürfen die Fußgängerzone jedoch nicht befahren. Für Privatpersonen gilt: Auto auf den öffentlichen Parkflächen abstellen und zu Fuß in die Innenstadt gehen.
(Quelle: Stadt Sundern)