Laut Untersuchungen hat es keine Datenspionage im Rathaus von Sundern gegeben

In der letzten Ratssitzung wurde neben den, durch die Fraktionen von CDU, Bürger für Sundern (BfS), Wir sind Sundern (WiSu) sowie den Ratsmitgliedern Siegfried Huff, Michael Pellmann und Klaus Tolle erhobenen Vorwürfen der Stellenmanipulation von Mitarbeitern der Stadtverwaltung und daraus resultierenden zu hohen Gehältern auch der Vorwurf der Datenspionage am Computer der ehemaligen Beigeordneten laut. Ein Ergebnis der vom Bürgermeister selbst eingeleiteten Untersuchungen liegt nun vor.

„Die Spionagevorwürfe sind haltlos“, erklärt Bürgermeister Ralph Brodel.

 

 

Hier die vollständige Erklärung im Wortlaut:

Umfassende Untersuchung zeigt korrektes Verhalten – Bürgermeister erwartet Entschuldigung

Die angebliche Datenspionage auf dem Computer der Beigeordneten hat es nicht gegeben. So das klare Ergebnis der umfassenden Untersuchungen, die Bürgermeister Ralph Brodel eingeleitet hat.

Grund waren Verdächtigungen, die auf der letzten Ratssitzung erhoben wurden. Hier wurde vermutet, dass Mails vom Computer der Beigeordneten unerlaubt heruntergeladen wurden. „Wir haben sofort sämtliche Wege der Mails verfolgt und aufgeklärt, wann, wie, warum und mit welcher Berechtigung die Mails vom Dienstcomputer der Beigeordneten heruntergeladen wurden“, so der Bürgermeister.

Grundlegend ist hierbei, dass sämtliche Computer nach der bestehenden Dienstanweisung M42 nur und ausschließlich für dienstliche Zwecke genutzt werden dürfen. Auch die private Nutzung des Mail-Accounts ist untersagt. Nach der gültigen Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) hat damit der Arbeitgeber, bei längerer Krankheit oder aus sonstigen Gründen der Abwesenheit des Arbeitnehmers, bei einem betrieblichen Erfordernis das Recht auf das Postfach zuzugreifen. „Dies ist hier geschehen. Es ging um Mails, welche dringend benötigte Anhänge beinhalteten und von der Sekretärin der Beigeordneten, aufgrund der längeren Erkrankung der Beigeordneten heruntergeladen wurden.“ Die Untersuchung ergab außerdem, dass das Sekretariat nicht nur durch die gültige Dienstanweisung berechtigt ist, sondern auch durch zusätzliche Freigaben für die Mitarbeiter des Sekretariats. Hierbei erlauben Bürgermeister und Beigeordnete ausdrücklich und zusätzlich zu der gültigen Dienstanweisung den Zugriff auf die Postfächer. Im vorliegenden Fall wurden dienstliche Vorgänge der Beigeordneten am 17.03. gesucht. Da sich diese Vorgänge nicht in den Akten befanden, wurden die betreffenden Vorgänge als Anhang zu internen Mails gefunden und ausgedruckt, um weiter bearbeitet werden zu können. „Hier gibt es also keinerlei Fehlverhalten meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die diese dienstlichen Mails ausgedruckt haben. Diese wurden ja auch durch die Verwaltung veröffentlicht.“

Der Verwaltungschef erwartet jetzt eine Entschuldigung derer, die diese haltlosen Vorwürfe veröffentlicht haben, obwohl diese auch die Dienstanweisungen kennen müssten.
Sundern, den 22. 06. 2020 Bürgermeisterbüro