Lärmaktionsplanung der Stadt Sundern geht in die 4. Runde

Sundern. Der Lärmaktionsplan der Stufe 4 für die Stadt Sundern liegt im Entwurf vor. Jetzt sind alle Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, sich zu beteiligen und Hinweise und Anmerkungen zum Entwurf abzugeben. Die Beteiligung läuft bis zum 28. Mai 2024.

Die Belastung der Einwohnerinnen und Einwohner durch Verkehrslärm hat in den letzten Jahren trotz zahlreicher Maßnahmen zur Lärmreduzierung teilweise zugenommen; vor allem im Straßenverkehrslärm ist diese Entwicklung in ganz Europa zu beobachten. Die Europäische Union möchte mit der Umgebungsrichtlinie als Mittel zur Bewertung und Bekämpfung aller maßgeblichen Lärmquellen entsprechend entgegenwirken, sodass die Stadt Sundern nach EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet ist, einen Lärmaktionsplan aufzustellen.

Was ist ein Lärmaktionsplan?

Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein Gesamtkonzept, das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung beinhaltet. Der Entwurf zur Lärmaktionsplanung der 4. Stufe sowie der Entwurfsbericht für die Stadt Sundern können hier eingesehen werden.

Welche Maßnahmen stehen an?

Nach einer Lärmkartierung durch das Land Nordrhein-Westfalen wurden im Stadtgebiet Sundern folgende Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. KFZ/a ermittelt, die nun in der 4. Stufe des Lärmaktionsplanes angepackt werden sollen:

  • die Bundesstraße B 229 – Hachener Straße im Ortsteil Hachen
  • die Landstraße L 519 vom Kreisverkehr in Hachen bis zum südöstlichen Ortsausgang der Kernstadt Sundern
  • die L 686 ab der Kreuzung Hauptstraße/Silmecke in der Kernstadt über Seidfeld und Stockum bis zur Kreuzung Allendorfer Straße

Wie können sich Bürgerinnen und Bürger beteiligen?

Alle wichtigen Informationen rund um die Lärmaktionsplanung hat die Stadt Sundern auf ihrer städtischen Homepage eingestellt (Lärmaktionsplanung Stadt Sundern) . Die Unterlagen liegen zudem in der Stadtverwaltung Sundern, Foyer des Verwaltungsgebäudes, Rathausplatz 1, 59846 Sundern während der Öffnungszeiten zur Einsicht öffentlich aus.

Bis zum 28. Mai 2024 kann eine Beteiligung direkt online über das Internetportal oder per Mail an stadtentwicklung@stadt-sundern.de erfolgen. Bei Bedarf auch per Post an Rathausplatz 1, 59846 Sundern.

 

 

 

 

 

 

 

 

(Quelle: Stadt Sundern)