Arnsberg/Sundern. Das Land Nordrhein-Westfalen hat den Kommunen insgesamt eine Milliarde Euro als Ausgleichszahlung für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren zugesagt. Das teilten die zuständigen Ministerien und die kommunalen Spitzenverbände jetzt mit. Der Belastungsausgleich Jugendhilfe soll dazu dienen, den örtlichen Trägern die notwendigen Kosten für den Ausbau und Betrieb der U3-Betreuung in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege zu erstatten. Die Mittel ergänzen die geleisteten oder eingeplanten Zahlungen des Landes für August 2021 bis Juli 2026. Auch die Städte Arnsberg und Sundern profitier davon.
Richtige Prioritäten setzen – Kinder, Familie und Bildung
Dazu erklärt der CDU-Landtagsabgeordnete Klaus Kaiser: „Wir befinden uns in schwierigen Zeiten: Die Kassen, auch die des Landes, sind knapp. Deshalb ist es wichtig, dass wir die richtigen Prioritäten setzen. Für uns stehen Kinder und Jugendliche, Familie und Bildung an erster Stelle. Und wir stehen fest an der Seite der Kommunen.
Die Überprüfung des Belastungsausgleichs Jugendhilfe war dennoch eine große Herausforderung. Am Ende eines langwierigen und anspruchsvollen Prozesses zwischen Landesregierung und kommunalen Spitzenverbände des Landes zahlt das Land trotz nicht endgültiger Einigung – davon profitieren auch Arnsberg und Sundern. Die Stadt Arnsberg erhält in den Jahren 2024 und 2025 insgesamt rund 2,5 Millionen Euro, die Stadt Sundern etwas mehr als eine Millionen Euro. Uns ist wichtig, dass die Kommunen das Geld nun zeitnah erhalten. Das sichert nicht nur die Aufrechterhaltung, sondern auch den so wichtigen Ausbau der Betreuungsangebote für unter dreijährige Kinder in unserer Stadt.“
Hintergrund
Das Land Nordrhein-Westfalen muss den Jugendämtern als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Ausgaben für die Bereitstellung von Plätzen für Kinder unter drei Jahren in der Kindertagesbetreuung erstatten. Hierzu überprüft das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration alle fünf Jahre den Belastungsausgleich Jugendhilfe und passt ihn – falls erforderlich – an.
(Quelle: Büro Klaus Kaiser)