Keine Testpflicht mehr zum Einlass zu den Gartenkonzerten

Wie die Veranstalter der Gartenkonzerte mitteilen enffällt nach der neuesten Corona-Schutzverordnung des Landes NRW die Pflicht zu einem Negativtest beim Einlass zu den Gartenkonzerten.

Dagegen bleibt die Maskenpflicht auf dem Konzertgelände und auch am Platz (zunächst noch) weiterhin bestehen.“