Gartenwasserzähler zur Bewässerung nutzen

Kundeninformation der Stadtwerke Sundern

Informationen zum Gartenwasserzähler
In den letzten Tagen erhalten die Stadtwerke Sundern vermehrt Anfragen, ob der Einbau eines sog. „Gartenwasserzählers“ (= Abzugszähler für Schmutzwassergebühren) grundsätzlich möglich ist und falls ja, welche Rahmenbedingungen dann dafür einzuhalten sind. Hintergrund sind die in den letzten Jahren häufiger auftretenden Trockenperioden während der warmen Jahreszeit und der damit erhöhte Einsatz von Trinkwasser für die Gartenbewässerung.
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung enthält die Möglichkeit, bei der Ermittlung der Schmutzwassermenge die auf dem Grundstück verbrauchte Trinkwassermenge, die nachweisbar nicht der Kanalisation zugeführt werden, abzuziehen. Der Gebührenpflichtige hat dann den Nachweis über die im Garten verbrauchten Trinkwassermengen grundsätzlich über einen eigens dafür eingebauten Wasserzähler zu führen.
Die nachfolgend aufgeführten Punkte sind für die gebührenrechtliche Anerkennung der Messstelle „Gartenwasserzähler“ zwingend einzuhalten:
1. Der Zähler muss fachgerecht durch einen im Installateurverzeichnis des HSK eingetragenen Installateur gemäß DIN 1988 und EN 1717 fest in die Hausinstallation (Kundenanlage) eingebaut und verplombt werden. Diese Installation ist mit einem Entleerungsventil und einer Absperreinrichtung mit Rückflussverhinderer (z.B. KFR-Ventil) zu versehen. Die Kosten dafür trägt der Grundstückseigentümer.
Sog. „Zapfhahnzähler“, die einfach an die Zapfstelle geschraubt sind, werden nicht anerkannt.
2. Der Zähler muss geeicht sein, da er zur Gebührenabrechnung dient. Gemäß Mess- und Eichordnung ist der Wasserzähler nach Ablauf der Eichfrist (zurzeit alle sechs Jahre) auszutauschen.
Die neuen Zählerdaten sind dann den Stadtwerken rechtzeitig und unaufgefordert möglichst per gemailtem Foto (s. Punkt 3) mitzuteilen.
3. Zur Prüfung und Anerkennung dieser Messstelle müssen folgende Unterlagen möglichst per E-Mail (info@sw-sundern.de) eingereicht werden:
– Ein Übersichtsfoto von der Wand, an der die Installation erfolgte. Es muss erkennbar sein, dass in
der Leitung vom Zähler bis zur Hauswand keine weiteren Abnahmemöglichkeiten für Trinkwasser
vorhanden sind.
– Ein Foto vom eingebauten Wasserzähler selbst, um den Zählerstand, die Zählernummer und das
Eichjahr zu dokumentieren.
– Ein Foto/Scan von der Rechnung des Vertragsinstallateurs.
4. Der Stand des Zählers muss am Ende eines jeden Jahres über die zugestellte Ablesekarte an die Stadtwerke übermittelt werden.
5. Die Nutzung des Zählers ist ausschließlich für die Gartenbewässerung gestattet. Jegliche andere Nutzung wie z.B. Poolbefüllung und Autoreinigung ist nicht gestattet.
Speziell Poolwasser gilt nach den Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes als Schmutzwasser und ist nach Beendigung der Saison dem Schmutz- bzw. Mischwasserkanal zuzuleiten und daher auch gebührenrelevant!

Ob sich der Einbau eines Gartenwasserzählers für Sie lohnt, hängt somit nicht nur vom individuellen Gieß-verhalten und der zu bewässerten Fläche ab. Zu berücksichtigen sind auch die Kosten des fachgerechten Einbaus durch einen Vertragsinstallateur und die alle sechs Jahre auftretenden Zählerwechselkosten.
Hinweis:
Die bisher von den Stadtwerken anerkannten Gartenwasserzähler, die nicht alle o.g. Punkte erfüllen, haben maximal bis Ende der Eichdauer „Bestandsschutz“. Spätestens mit dem erforderlichen Zählerwechsel müssen für die weitere Anerkennung die o.g. Einbauvorgaben nachgewiesen und ggf. fehlende Unterlagen nachgereicht werden.
Rückfragen zum Thema Gartenwasserzähler beantwortet Ihnen gerne unsere Mitarbeiterin, Frau Wernstedt. Sie ist erreichbar unter 02933 / 9706-11 oder über a.wernstedt@sw-sundern.de.