FDP-Fraktion will Vereinen mit der Aussetzung der Sondernutzungssatzung helfen

Hilfe für Vereine, mögliche Beteiligung der Gastronomie und Belebung der Innenstadt

 

Um auf öffentlichen Plätzen und Straßen von Sundern etwa mit Waffelverkauf, einem Flohmarkt oder dem Angebot von Imbiss oder Getränken die Vereinskasse aufzubessern, braucht es eine Genehmigung der Stadtverwaltung. Um unbürokratisch, den von der Corona-Pandemie und ihren Einschränkungen nun seit über einem Jahr betroffenen Vereinen Hilfe zu leisten, hat die FDP- Fraktion einen Antrag an den Bürgermeister der Stadt Sundern gestellt in der sie vorschlägt, die Sondernutzungssatzung zweitweise außer Kraft zu setzten. Zudem sieht die FDP Synergieeffekte für die Gastronomie und die Belebung der Innenstadt, wenn Aktionen der Vereine z.B. in der Fußgängerzone stattfänden. Im folgenden der Antrag im Wortlaut:

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
Die FDP-Fraktion stellt folgenden Antrag für die Ratssitzung am 24.06.2021:

Die Sondernutzungssatzung der Stadt Sundern wird vom 01.07.2021 bis 30.09.2021 an den Wochenenden (Freitag bis Sonntag) außer Kraft gesetzt. Vereinen aus dem Stadtgebiet Sundern wird, unter Beachtung sicherheitsrelevanter Vorgaben (Rettungswege etc.), gestattet, Imbiss- und Getränkestände z. B. im Bereich der Fußgängerzone aufzustellen und zu betreiben. Idealerweise können sich auch die Gastronomen und Einzelhändler vor Ort beteiligen.

Begründung:
Die Corona-Pandemie hat den Sunderner Bürgerinnen und Bürgern, aber auch den Vereinen, einiges abverlangt. Vereine konnten keine Einnahmen erzielen weil alle Veranstaltungen untersagt waren. Durch die zeitlich begrenzte Aussetzung der Sondernutzungssatzung, können Vereine mit eigenen Ideen versuchen, zumindest einen kleinen Teil ihrer entgangenen Einnahmen zu kompensieren. Außerdem trägt dies zur Belebung der Innenstadt bei und erhöht die Aufenthaltsqualität in der Fußgängerzone. Einzelhandel und Dienstleister könnten an den Freitagen und Samstagen ebenfalls von einem erwarteten höheren Zulauf profitieren.

Die Sondernutzungssatzung gilt für das gesamte Stadtgebiet und würde für die vorgegebene Zeit außer Kraft gesetzt.