„Transparent und fair die Öffentlichkeit informieren!“ so betitelt die Helma Ferienimmobilien GmbH eine Meldung für die Öffentlichkeit
Sundern, Berlin: Die HELMA Ferienimmobilien GmbH ist ein etabliertes, seriöses und seit Jahrzehnten erfolgreiches Unternehmen im Bereich der Entwicklung, Realisierung und dauerhaften Betrieb von Ferienimmobilien in Deutschland. Partnerschaftlich setzt sie an ihren Projektstandorten mit den jeweiligen Kommunen oder Städten ihre Projekte um.
Genau diesen Weg der Partnerschaft versucht die HELMA Ferienimmobilien GmbH auch am Standort Sorpesee mit der Stadtverwaltung Sundern zu gehen, leider seit über einen Jahr ohne Erfolg.
Die neue Planungsgrundlage der HELMA Ferienimmobilien GmbH berücksichtigt nachfolgende Planungsparameter:
Der diskutierte rechtskräftige B-Plan „A 26 Ferienhausanlage Amecke“ erlaubt eine sogenannte Versiegelung des Grundstückes mit maximal 45.000 m². Die präsentierte Alternativplanung der HELMA Ferienimmobilien GmbH sieht eine Versiegelung der Fläche von 18.230 m² vor und beinhaltet 190 Ferienhäuser. Diese Planung reduziert die mögliche Versiegelungsfläche um nahezu 60%. Aufgrund dieser Reduktion können immer noch rund 250.000 Übernachtungen per Jahr am Standort Sorpesee realisiert werden. Die Stadt Sundern kann hierdurch eine jährliche Fremdenverkehrsabgabe in Höhe von ca. 375.000,00 € (1,50 €/Übernachtung) vereinnahmen. Laut statistischen Erhebungen fließen der Stadt Sundern hiernach jährlich rund 11 Mio. EURO (44,10 €/Übernachtung) an Kaufkraft zu, die in der Gastronomie und dem Einzelhandel durch die zu erwartenden Urlaubsgäste ausgegeben werden.
Ein Pressebericht vom 26.02.2021, in der heimischen Presse, mit der provokanten Überschrift „Wir sind nicht auf dem Basar“ ist inhaltlich falsch und bedarf der Richtigstellung, argumentiert Per Barlag ARNHOLM Geschäftsführender Gesellschafter und Partner der HELMA Ferienimmobilien GmbH.
Richtig sei:
- Das OVG Münster hat der Stadt Sundern Recht gegeben, dass der vorhandene B-Plan möglicherweise unwirksam ist, da der B-Plan Ausfertigungsmängel der früheren Amtsträger Bürgermeister und 1. Beigeordneten beinhaltet. Der Fehler liegt ausdrücklich nicht bei der HELMA Ferienimmobilien GmbH. Der Fehler wurde durch den Rechtanwalt der Partei WISU, Herr Dr. Bischopink, herausgestellt und wird im Urteil des OVG Münster ausdrücklich dokumentiert.
- Falls diese Feststellung tatsächlich korrekt ist, obliegt der Stadt Sundern und den damaligen Amtsträgern mglw. Schadenersatz gegenüber der HELMA Ferienimmobilien GmbH aufgrund der Amtspflichtverletzung.
- Sollte die Feststellung des OVG Münster korrekt sein, gilt diese Feststellung evtl. für alle B-Pläne der Stadt Sundern, mit der Konsequenz, dass bspw. die neu aufgestellten und beschlossenen B-Pläne des Gebietes „Am Roden“ und am „Hudeweg“, der Gastronomie „Heimathafen“, der Sorpepromenade nicht rechtskräftig sind und alle dortigen Eigenheim-besitzer an diesen Orten mglw. „illegal“ wohnen und ggf. Eigentum unter falscher oder nicht vorhandener B-Plan-Rechtsgrundlage erworben haben.
Dass die Stadtspitze der Stadt Sundern, die Feststellungen des OVG Münster als Niederlage der HELMA Ferienimmobilien GmbH in die Öffentlichkeit transportieren möchte, ist nicht nachvollziehbar. Vielmehr hat das OVG Münster die Parteien aufgefordert, ein für beide Seiten tragfähiges Ergebnis zur Umsetzung des Urteiles zu erarbeiten.
Planung von weniger Ferienhäusern
Am 16.12.2020 hat ein erstes Abstimmungsgespräch der Stadtspitze Sundern mit der Geschäftsführung der HELMA Ferienimmobilien GmbH in Sundern stattgefunden. Konsens des Gespräches war es, dass die HELMA Ferienimmobilien GmbH eine Planung des Ferienhausprojektes erarbeiten sollte, welches vorerst nur 190 Ferienhäuser berücksichtigt. Diesen Wunsch der Stadtspitze Sundern ist die HELMA Ferienimmobilien GmbH nachgekommen und hat eine reduzierte erste Planung der Stadt Sundern vorgelegt.
Abstimmungsgemäß des Gespräches vom 16.12.2020 haben selbstverständlich Telefonate mit den Entscheidungsträgern und Stadtplanern der Stadt Sundern stattgefunden. In einem weiteren Gespräch mittels einer Videokonferenz am 23.02.2021 teilt dann die Stadtspitze Sundern den Verantwortlichen der HELMA Ferienimmobilien GmbH mit, dass sie
- noch keine Planungen oder Planvorstellungen für das Projekt „Ferienpark Sorpesee“ entwickelt hat und somit noch keine Auskünfte bzgl. des ersten HELMA FI-Planes erteilen kann und will.
- es nicht möchte, dass die Planer und Berater der HELMA Ferienimmobilien GmbH mit den Stadtplanern der Stadt Sundern in Kontakt treten.
- dass die Planer und Berater der HELMA Ferienimmobilien GmbH nicht mehr mit politischen Mandatsträgern in Sundern in Kontakt treten soll.
Nach wie vor ist die HELMA Ferienimmobilien GmbH sehr daran interessiert, am Standort „Sorpesee“ ein Wirtschaftsförderungs- und Tourismuskonzept zeitnah umzusetzen, wenn es denn von der Stadtspitze gewünscht ist.
(Quelle: HELMA Ferienimmobilien GmbH)