Anmeldung der Lernanfänger – Stadt Sundern informiert

Sundern. In Nordrhein-Westfalen beginnt am 1. August 2023 für alle Kinder, welche hier ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben und bis zum 30. September das 6. Lebensjahr vollendet haben, die Schulpflicht. Das gleiche gilt für Kinder von Asylbewerbern/innen und alleinstehenden Kindern und Jugendlichen, die einen Asylantrag gestellt haben, sobald sie einer Gemeinde zugewiesen sind und solange ihr Aufenthalt gestattet ist.

Anmeldung bis 15. November 2022

Diese Kinder (Geburtszeitraum vom 01.10.2016 bis 30.09.2017) müssen bis zum 15. November 2022 an einer Grundschule angemeldet werden. Dabei können die Eltern frei eine Grundschule und Schulart (Bekenntnisschule oder Gemeinschaftsgrundschule) wählen. Ein Anspruch auf Aufnahme in die Schule besteht nur für die nächstgelegene Schule der gleichen Schulart im Rahmen eines gebildeten Schuleinzugsbereiches oder der festgelegten Aufnahmekapazitäten; ebenso werden nur in diesem Fall die für den Besuch notwendigen Schülerfahrkosten übernommen.

Frühere Einschulung und Zurückstellungen

Kinder, die später das 6. Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern in die Schule aufgenommen werden, wenn sie schulfähig sind. Sie müssen also die notwendigen körperlichen und geistigen Voraussetzungen sowie ein ausreichendes Sozialverhalten besitzen. Zurückstellungen sind nur aus erheblichen gesundheitlichen Gründen für ein Jahr möglich. Die Schulfähigkeit wird durch die Schuleingangsuntersuchung des Gesundheitsamtes festgestellt zu der die Eltern eine separate – von der Anmeldung an der Schule unabhängige – Einladung erhalten. Über die Aufnahme in die Schule entscheidet die Schulleitung unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens.

Unterlagen zur Anmeldung

Das Kind muss an der Anmeldung teilnehmen, um insbesondere das Sprachverständnis feststellen zu können. Das Familienstammbuch, eine Geburtsurkunde oder der Personalausweis sowie der Impfpass und ggf. eine Sorgerechtsentscheidung sind bei der Anmeldung vorzulegen.

Die Eltern, der in der Stadt Sundern mit Hauptwohnsitz gemeldeten Kinder, erhalten von der jeweiligen nächstgelegenen Grundschule eine persönliche Einladung.

Weitere Auskünfte kann die jeweilige Schule oder der Schulträger unter 02933-81-238 geben.

Unter Berücksichtigung aller Grundschulstandorte in Sundern, gelten folgende Termine für die Anmeldung der Lernanfänger:

 

 

 

 

 

 

 

(Quelle: Stadt Sundern)