Sundern erhält 2016 drei Millionen Euro allgemeine Zuweisungen und 281 Tausend Euro Erstattung zu viel gezahlter Beiträge zur Deutschen Einheit
Sundern. Die nordrhein-westfälischen Städte und Gemeinden erhalten 2016 wieder eine Rekordsumme vom Land: 10,38 Milliarden Euro gibt das Land an die Kommunen weiter. Heute hat der Kommunalminister Ralf Jäger die neue Modellrechnung für das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2016 vorgestellt. „Das ist die höchste Zuweisung, die es in NRW bisher gegeben hat. Damit kann auch die Stadt Sundern wieder mit einer nachhaltigen finanziellen Unterstützung des Landes rechnen“, sagt Michael Stechele, SPD Fraktionsvorsitzender in Sundern.
Die Stadt Sundern erhält 2016 voraussichtlich fast drei Millionen Euro vom Land. Das sind 250 Tausend Euro mehr als noch bei der Haushaltseinbringung im September von der Kämmerin kalkuliert wurde. „Dieses Geld verschafft uns bei der sehr schwierigen Aufstellung des Haushaltes 2016 etwas Luft, aber die Verhandlungen werden in den kommenden Wochen anstrengend bleiben“, resümiert Stechele. Die Kommunalpolitiker in Sundern stehen vor der Herausforderung, dass das aktuell kalkulierte Defizit mit 2,6 Millionen um 840 Tausend höher ausfällt als noch im Frühjahr für das Jahr 2016 angenommen. Damit werden den Rücklagen der Stadt stärker in Anspruch genommen als bisher in der Haushaltssicherung vereinbart. „Der Haushaltsausgleich muss aber bis 2022 gelingen. Alles was in diesem Jahr nicht klappt, muss in den kommenden Jahren mit weiteren Anstrengungen nachgeholt werden, “ so Stechele weiter. An Schlüsselzuweisungen ist im Jahr 2016 ein Betrag von 118 Tausend Euro vorgesehen. Die allgemeine Investitionspauschale beträgt über zwei Millionen Euro. „Angesichts des Investitionsstaus insbesondere im Bereich der Brücken und Straßen eine sehr wichtige Unterstützung durch das Land NRW, “ freut sich Stechele für seine Heimatstadt.
Laut einer aktuellen Berechnung des Kommunalministeriums in Düsseldorf erhält Sundern darüber hinaus im kommenden Jahr rund 281 Tausend Euro vom Land für zu viel gezahlte Beiträge zur Deutschen Einheit. Die Regelung zum Einheitslastenausgleich der früheren CDU-FDP-Landesregierung war durch den Verfassungsgerichtshof des Landes für verfassungswidrig und nichtig erklärt worden. Die amtierende kommunalfreundliche Rot-Grüne Landesregierung hatte sich daraufhin im Juni 2013 mit den Kommunalen Spitzenverbänden bei der Abrechnung der Kosten der Deutschen Einheit auf den jetzt gültigen Rückzahlungsmodus geeinigt.