Lotto spielen wäre sicherer gewesen
Arnsberg. (AFD) Die Wechselkursfreigabe der Schweizer Nationalbank hat nach Medienberichten der Arnsberger Lokalnachrichten von WP und der WR auch die Stadt Arnsberg getroffen, weil sie Frankenkredite in den städtischen Büchern hat. Dieses könnte nach Aussage des Arnsberger AfD-Fraktionsvorsitzenden, Jürgen Antoni, dem Arnsberger Steuerzahler noch teuer zu stehen kommen. „Die Rückzahlung der Schweizer Kredite ist zum jetzigen Zeitpunkt aufgrund der enormen Aufwertung des Franken gegenüber dem Euro deutlich teurer. Bei den Frankenkrediten schlagen sich die Wechselkursverschiebungen eins zu eins nieder, so Antoni weiter. Nach aktuellen Medienberichten könnte der starke Franken zusätzliche Folgen für die Finanzen in Arnsberg haben, da die Stadt Arnsberg Zinsswaps mit Bezug zum Schweizer Franken in den Büchern hat, wie möglicherweise CHF-Plus-Swaps. Denn die aus derartigen Derivaten resultierende Zinslast kann je nach Vertragsgestaltung durch Hebeleffekte bereits bei kleinen Wechselkursveränderungen sehr stark variieren. Laut Medienberichten würden die Zinslasten, der nach der Wechselkursfreigabe von Kommunen mit CHF-Plus-Swaps sich mehr als verdoppeln. Die Zinslasten stiegen hierbei im Einzelfall auf bis zu 68 Prozent. „Jedem Kommunalpolitiker muss klar sein, dass er nicht mit seinem Geld umgeht sondern mit dem der Steuerzahler. Dieses Geld muss verantwortlich behandelt, eingesetzt und verwaltet werden“ begründete der AFD-Fraktionsvorsitzende seinen Antrag auf Auskunft an die Stadtverwaltung. Spekulationsgeschäfte sind wegen Unkalkulierbarkeit der Risiken den Kommunen bei Geldanlagen verboten und so muss es nach Auffassung der AfD auch bei der Besicherung von Krediten sein. So verlangt der AfD-Fraktionssprecher vom Arnsberger Bürgermeister u.a. Antworten auf die Frage, wie hoch die durch hochriskante Spekulationsgeschäfte entstandenen Zinslasten für den Arnsberger Steuerzahler und somit auch für den städtischen Haushalt ausfallen.
Antrag auf Auskunft und Berichterstattung
Die Fraktion der Alternative für Deutschland, AfD, im Rat der Stadt Arnsberg beantragt Auskunft und öffentlichen Bericht des Bürgermeisters oder seines Vertreters im Haupt- und Finanzausschuss am 04.03.2015 und im Rat der Stadt Arnsberg am 11.03.2015.
Wechselkursfreigabe des Schweizer Franken, welches Risiko trägt der Arnsberger Steuerzahler?
Die Wechselkursfreigabe der Schweizer Nationalbank hat nach Medienberichten der Arnsberger Lokalnachrichten von WP und der WR auch die Stadt Arnsberg getroffen, weil sie Frankenkredite in den städtischen Büchern hat. Deren Rückzahlung wäre zum jetzigen Zeitpunkt aufgrund der enormen Aufwertung des Franken gegenüber dem Euro deutlich teurer. Bei den Frankenkrediten schlagen sich die Wechselkursverschiebungen eins zu eins nieder. Nach aktuellen Medienberichten könnte der starke Franken zusätzliche Folgen für die Finanzen in Arnsberg haben, da die Stadt Arnsberg Zinsswaps mit Bezug zum Schweizer Franken in den Büchern hat, wie möglicherweise CHF-Plus-Swaps. Denn die aus derartigen Derivaten resultierende Zinslastkann je nach Vertragsgestaltung durch Hebeleffekte bereits bei kleinen Wechselkursveränderungen sehr stark variieren. Laut Medienberichten würden die Zinslasten, der nach der Wechselkursfreigabe von Kommunen mit CHFPlus-Swaps sich mehr als verdoppeln. Die Zinslasten stiegen hierbei im Einzelfall auf bis zu 68 Prozent. Jedem Kommunalpolitiker muss klar sein, dass er nicht mit seinem Geld umgeht sondern mit dem der Steuerzahler. Dieses Geld muss verantwortlich behandelt, eingesetzt und verwaltet werden. Deshalb sind u.a. Spekulationsgeschäfte wie beispielsweise Derivate und Kredite in Fremdwährung nach Auffassung der AfD aus dem NRW-Krediterlass zu entfernen. Dieser muss angesichts der immer noch kritischen Finanzkrise neu aufgestellt und den neuen Erfordernissen und Erkenntnissen angepasst werden. Spekulationsgeschäfte sind wegen Unkalkulierbarkeit der Risiken den Kommunen bei Geldanlagen verboten und so muss es nach Auffassung der AfD auch bei der Besicherung von Krediten sein. Die rechtlichen Grundlagen des Schuldenmanagements der Kommunen und Gemeinden werden nach § 86 GO NRW sowie dem Krediterlass vom 09.10.2006 des Landes NRW (SMBL. NRW 652) geregelt. Gemäß diesen Vorschriften dürfen Kommunen und deren Eigenbetriebe Kredite z. B. in Fremdwährung aufnehmen und Kredite durch Zinsderivate absichern.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Bürgermeister:
1. Drohen der Stadt Arnsberg und somit dem Arnsberger Steuerzahler Verluste aus Derivategeschäften, die an Schweizer Franken gekoppelt sind? 2. Wenn ja, wie hoch sind diese Verluste für den Steuerzahler? 3. Hält die Stadt Arnsberg Currency related Swaps? 4. Wenn ja, in welcher Höhe hat die Stadt Arnsberg Swap-Geschäfteabgeschlossen, die an den Schweizer Franken gekoppelt sind? 5. Welchen Handlungsbedarf sieht der Bürgermeister bei der Durchsetzung der Vorgaben zu Krediten in fremder Währung angesichts fehlender Risikoabsicherungen bezüglich der aktuellen Frankenfreigabe? 6. Wie beurteilt der Bürgermeister die Vorgabe im aktuellen Krediterlass zur Risikovorsorge, angesichts des Spannungsverhältnisses von Kosten und aktuell drohenden Bilanzverlusten? 7. Wurden die Derivate in einem sog. „over the counter“ Geschäft zwischen der Stadt Arnsberg und einem, hier ansässigen Geldinstitut gehandelt, dass somit auch die Börsenaufsicht nicht beteiligt werden musste? 8. Wie hoch sind die, der Stadt Arnsberg und somit auch dem Arnsberger Steuerzahler durch hochriskante Spekulationen entstandenen Zinslasten?
Jürgen Antoni Fraktionssprecher der Alternative für Deutschland, AfD, im Rat der Stadt Arnsberg