Die SPD im Hochsauerlandkreis fordert eine gesetzliche Neuregelung beim Umgang mit Sozialbeerdigungen. Worum geht es: Wenn in verarmten oder sozialschwachen Familien ein Angehöriger stirbt und kein Geld für die Beerdigung und den Bestatter da ist, stellt dies oftmals ein Problem dar. Denn der Staat und die Kommunen zahlen oft nicht, oder teilweise mit erheblicher Verzögerung. Die Sozialämter lassen oftmals alle Fristen verstreichenund geben die Geld-forderung an das Ordnungsamt ab, das dann die komplette Beerdigung übernimmt, und alles regelt (ohne das die Betroffenen etwas mitzubestimmen haben). Allerdings zu Lasten der Angehörigen, die dann eine Rechnung erhalten, die sie nicht bezahlen können. Ab hier droht dann der Rechtsweg mit Mahnungen und schließlich dem Gerichtsvollzieher. Meist gibt das Ordnungsamt die Verstorbenen dorthin, wo eine Bestattung am günstigsten ist (z.B. Niederlande oder die Schweiz) dort werden sie dann verbrannt und anonym verstreut. Bestatter müssen zudem meistens in Vorleistung treten.
Dass es auch anders geht zeigt sich in Bayern, denn Bayern ist das einzige Bundesland in der BRD, das gesetzlich vorgeschrieben hat, dass Verstorbene innerhalb kürzester Zeit beerdigt werden müssen (Auszug aus der bayrischen Landesverfassung: „Die Gemeinden haben dafür zu sorgen, dass jeder Verstorbene schicklich beerdigt werden kann. Über die Mitwirkung der Religionsgemeinschaften haben diese selbst zu bestimmen.“) Hier wird die Suche nach zahlungskräftigen Angehörigen nach der Beerdigung begonnen.
Der Landesfachverband Bestattungsgewerbe Nordrhein-Westfalen e.V. protestiert schon seit Jahren vergeblich gegen die hier bestehende Regelung. 2009 stellte der langjährige Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und soziales Günther Gabrecht (SPD) mit einer Kollegin eine Anfrage an die CDU/FDP Landesregierung, leider erfolglos.
Aus der Sicht der SPD im Hochsauerlandkreis gibt es folgende mögliche Lösungen, die jetzt in einem Antrag an die SPD-Landtagsfraktion geschickt wurden:
1. Wiedereinführung des Sterbegeldes durch die gesetzliche Krankenversicherung.
2. Die gesetzliche Auflage den Verstorbenen innerhalb von 10 Tagen zu beerdigen.
3. Die Bayrische Lösung mit den Kommunalen Bestattern.
4. Ein Sozialfriedhof im Besitz des Landes NRW, mit einem vom Land beauftragten Bestatter.
Weitere Informationen unter www.hsk-spd.de oder bei Facebook unter „SPD im Sauerland“.