Sanktionen gegen Hartz IV-Empfänger = nur geringe Einsparungen für den HSK

Hochsauerlandkreis. Ende des letzten Jahres berichteten die Medien häufig über einen Rekordstand bei den Sanktionen gegen Hartz IV-Empfänger. Die Bundesagentur für Arbeit veröffentlichte dazu eine Statistik. Demnach sind zwischen August 2011 und Juli 2012 mehr als 1 Million Sanktionen gegen Langzeitarbeitslose ausgesprochen worden. Mehr als zwei Drittel der Strafmaßnahmen/Leistungskürzungen seien, so wurde berichtet, wegen sogenannter Meldeversäumnisse verhängt worden, z.B.

wenn ein Hartz-IV-Empfänger einen Beratungstermin versäumt hat.

 

Reinhard Loos, das Kreistagsmitglied der Sauerländer Bürgerliste (SBL), wollte wissen wie die Situation im Hochsauerlandkreis ist und stellte am

10.12.12 die Anfrage „Sanktionen gegen Hartz IV-Empfänger“ an den Landrat.

 

In der Antwort vom 17.12.12 legt die zuständige Sachbearbeiterin die Zahlen für den Zeitraum Januar 2012 bis einschließlich August 2012 dar.

Demnach wurden in diesen 8 Monaten im HSK insgesamt 894 Sanktionen „neu festgestellt“. Zum Vergleich: 2011 seien insgesamt 1.296, 2010 1.419 und 2009 1.611 Leistungsminderungen/Sanktionen ausgesprochen worden.

Rechnet man die Ergebnisse aus den ersten 8 Monaten des Jahres 2012 auf

12 Monate hoch, ergibt sich also eine geringe Steigerung gegenüber 2011.

 

Die bis August 2012 ausgesprochenen 894 Sanktionsentscheidungen gliedern sich laut Antwort der Kreisverwaltung wie folgt:

256 Leistungsminderungen wegen Pflichtverletzungen bei Eingliederungsvereinbarungen und Eigenbemühungen,

63 Leistungsminderungen wegen Pflichtverletzungen bei Aufnahme bzw.

Fortführung einer Arbeit, Ausbildung, AGH oder Maßnahme,

38 Leistungsminderungen wegen Abbruch der Maßnahme,

4 Leistungsminderungen aufgrund von Herbeiführung der Hilfebedürftigkeit,

73 Leistungsminderungen wegen Sperrzeit beim ALG I bzw.

sperrzeitähnlichen Tatbestand,

460 Leistungsminderungen resultieren aus Meldeversäumnissen.

 

Meldeversäumnisse sind also auch im Hochsauerlandkreis der mit Abstand häufigste Grund für die Sanktionen gegen Hartz IV-Empfänger!

 

Die SBL hatte auch noch gefragt: „Welche Beträge werden aufgrund dieser Leistungskürzungen im letzten und im laufenden Jahr eingespart?“ und:

„Wie wird das so eingesparte Geld verwendet?“ Dazu schreibt die Verwaltung, die Minderung des Arbeitslosengeldes II führe nicht zu Einsparungen, sondern lediglich zu einer Verringerung der Ausgaben. „Sofern die Minderung lediglich die Regelbedarfe betrifft, die vollständig aus Bundesmitteln finanziert werden, führt eine Minderung demzufolge zu einer Verringerung der Ausgaben des Bundes.“ Weiter heißt es: „Lediglich bei einer Minderung des Arbeitslosengeldes II um 100 % nach § 31 a Abs. 2 und 3 SGB II sind auch die Kosten der Unterkunft und damit kommunale Mittel betroffen.“

Und: „Die Höhe der Minderausgaben beziffert sich für den Zeitraum vom 01. Januar bis 31. August 2012 auf insgesamt 158.288 Euro. Im Jahr 2011 betrugen die Minderausgaben insgesamt 269.268 Euro.”

 

Unbeantwortet blieb allerdings die Frage der SBL nach eventuellen sogenannten Totalsanktionen (Kürzung des Regelsatzes um 100 Prozent).

Die entsprechenden Zahlen werden nach Angaben des HSK statistisch nicht erhoben! Dieses Manko bei der Statistik finden wir schade, zumal doch die Mittel, die durch Totalsanktionen eingespart bzw. nicht ausgegeben werden, in der Kasse des Hochsauerlandkreises verbleiben.

 

Abschließend wies der HSK in seiner Antwort auf die SBL-Anfrage darauf hin, die Bundesagentur veröffentliche in der Heftreihe „Statistik der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II, Sanktionen“ bezogen auf den jeweiligen Berichtsmonat zahlreiche Angaben zu Leistungsminderungen. Die wesentlichen vorgenannten Zahlen könnten der Auswertung für den Berichtsmonat August 2012 entnommen werden, die am 11. Dezember 2012 veröffentlicht worden sei.

Quelle: Sauerländer Bürgerliste (SBL)