Rettung für Solo-Selbstständige

Der heimische ver.di-Vorstand Hellweg-Hochsauerland will Allein-Selbständige über die mögliche finanzielle Unterstützung aufgrund der Corona-Krise informieren.

Mit einem folgendendem Schreiben richtet sich die Dienstleistungsgewerkschaft an betroffene Solo-Selbsttändige:

 

Unterstützungspakete für Selbständige „geschnürt“ – aktuelle Infos bei ver.di

„Unser Appell an die Politik »Denkt an die Solo-Selbstständigen und handelt – jetzt, schnell und unbürokratisch« hat Früchte getragen“, so Holger Schild, Vertreter der Selbständigen im heimischen ver.di-Vorstand Hellweg-Hochsauerland: „Jetzt wurde endlich auch ein bundesweites, umfangreiches Unterstützungspaket auf den Weg gebracht“:

Das Soforthilfe-Programm für Solo-Selbstständige, das vereinfachte Verfahren für den Zugang zu sozialer Sicherung, der Schutz für Mieter und das Notfall-Kit für Eltern sind erste, wichtige Schritte aus Sicht der Selbständigen in der Gewerkschaft ver.di.

Hilfe im Wert von bis zu 9.000 Euro

Das Soforthilfe-Programm sieht für Solo-Selbstständige (in Ergänzung zu den Länderprogrammen) nicht zurückzahlbare Einmalzahlungen für drei Monate und bis zu 9.000 Euro vor, die allerdings in der Steuererklärung 2020 auftauchen müssen. Damit sollen die wirtschaftliche Existenz der Antragsteller*innen abgefedert und akute durchlaufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten entstandene Liquiditätsengpässe überbrückt werden.

Vorraussetzungen

Dieses Pandemie-Überbrückungsgeld ist an verschiedene Voraussetzungen geknüpft: Der Schadensfall muss nach dem 11. März eingetreten sein und das Unternehmen darf vor dem März 2020 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewesen sein.

Wie und über wen die Antragstellung laufen soll, ist bislang nur in Eckpunkten bekannt: Sie soll möglichst elektronisch erfolgen, die Bearbeitung, Auszahlung und ggfs. die Rückforderung der Mittel soll durch Länder/Kommunen bearbeitet werden. Die Existenzbedrohung bzw. der Liquiditätsengpass müssen glaubhaft gemacht („versichert“) werden.

Vereinfachtes Verfahren

Das vereinfachte Verfahren für den Zugang zu sozialer Sicherung aufgrund des Coronavirus SARSCoV2 setzt auf die Hartz-IV-Gesetzgebung auf.

Allerdings soll alles schneller und unbürokratischer ablaufen und niemand soll sich „nackig machen“ müssen.

So soll bei Anträgen, die bis zum 30. Juni – mit Verlängerungsoption bis Jahresende – aufgrund von Ausfällen durch die Corona-Krise gestellt werden, die Vermögensprüfung weitgehend entfallen („es wird vermutet, dass kein erhebliches Vermögen vorhanden ist, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller dies im Antrag erklärt“) und für sechs Monate sollen ohne Prüfung der „Angemessenheit“ der Wohnung deren Miete und Heizkosten sowie die Krankenversicherungsbeiträge übernommen werden können. Hinzu kommt die „Grundsicherung“ von derzeit 432 Euro.

Wohnungskündigungen werden verboten

Kündigungen der eigenen Wohnung werden befristet verboten, wenn aufgrund von Einkommensausfällen in Folge der Corona-Krise die Miete nicht mehr bezahlt werden kann.

Vom 1. April 2020 bis Ende Juni 2020 ausgebliebene Miete darf nicht zur Kündigung wegen Zahlungsverzuges führen – bei Bedarf soll diese Regelung bis Ende September 2020 und darüber hinaus erfolgen können. Die Miete muss den Vermietern bis Ende Juni 2022 nachgezahlt werden.

Wie weit die folgende Regelung auch für Selbstständige gelten werden, ist noch nicht abschließend geklärt:

Notfallzuschlag für Eltern

Für Eltern, die ihre Kinder betreuen müssen und deshalb nicht arbeiten gehen können oder Einkommensausfälle haben, soll zum Kinderzuschlag ein Notfallzuschlag hinzukommen. Als Berechnungsgrundlage wird der letzte Einkommensmonat herangezogen. Bei einem Einkommenseinbruch gegenüber dem Vormonat werden bis zu 2.016 Euro gewährt. Ob ein Anspruch besteht, soll online überprüft werden können, dort kann auch direkt der Antrag gestellt werden.

Informationen im Internet

Alle Aktualisierungen sowie Tipps zum Umgang mit der Krise, etwa zur Senkung bei Steuern und Sozialversicherungskosten speziell für Selbständige, sind im Internet bei den ver.di-Selbständigen verlinkt: selbststaendige.verdi.de/beratung/corona-infopool.