Sundern. Der Rat der Stadt Sundern regt den Ersatz von KAG-Beiträgen durch zweckgebundene Finanzmittel seitens des Landes NRW und/ oder des Bundes an. Alternativ hierzu die Möglichkeit für Städte und Gemeinden über die Einführung jährlich wiederkehrender Beiträge für Abrechnungsgebiete bestimmen zu können.
Derzeit müssen Städte und Gemeinden die von einem Straßenausbau als Anlieger betroffenen Grundstückseigentümer gemäß des KAG NRW zu einer einmaligen Abgabe heranziehen. Nur in Ausnahmefällen ist die Gewährung einer Ratenzahlung möglich, sodass es zu hohen Belastungen seitens der Grundstückseigentümer kommt. Stundungen der Beträge sind aufgrund der schwierigen Haushaltslage vieler Kommunen kaum möglich.
Die Beitragsforderungen liegen oft im fünfstelligen Bereich und steigen durch die Preiserhöhungen in der Baubranche kontinuierlich an. Die Beiträge sind insbesondere für junge Familien, Alleinstehende oder Rentner kaum oder gar nicht aufzubringen. Manche Bürgerinnen und Bürger geraten so in schwierigste finanzielle Situationen.
Wird der Investitionsaufwand durch wiederkehrende Beiträge auf alle Eigentümer von Grundstücken innerhalb eines Abrechnungsgebietes verteilt, wird der zu leistende Beitrag zumindest nicht zu einem existenziellen Problem. Das Modell der wiederkehrenden Beiträge für den Straßenbau wird auch schon in anderen Bundesländern mit Erfolg eingesetzt. Kommunen werden so in Bezirke/Abrechnungsgebiete aufgeteilt. Alle Haushalte in einem Bezirk tragen als Anliegergemeinschaft die Sanierung aller dort liegenden Anliegerstraßen gemeinschaftlich durch die jährlich wiederkehrenden Beiträge, die zu maximal dreistelligen jährlichen Abschlagsleistungen führen. So liegt zum Beispiel die durchschnittliche Belastung im Bundesland Hessen seit Einführung der wiederkehrenden Beiträge bei rund 210 € pro Jahr.
Diese Resolution wurde am 27.09.2018 durch den Rat der Stadt Sundern beschlossen.