Sundern. Erneut hat sich jetzt die AG 60plus der Sunderner Sozialdemokraten zum Thema Rentenberatung geäußert.
In einem Brief an Bürgermeister Ralph Brodel bringen sie ihre Freude darüber zum Ausdruck, dass ab Mai 2018 wieder eine ehrenamtliche Rentenberatung in Sundern angeboten wird. Erfreut zeigen sich die AG – Mitglieder darüber, dass es gelungen ist, mit Harald Breuhahn, ehrenamtlicher Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung, einen anerkannter Fachmann für diese wichtige Aufnahme zu gewinnen.
Das Ziel der AG 60plus, so Vorstandsmitglied Klaus Plümper, eine regelmäßige, qualifizierte und ausreichend quantifizierte hauptamtliche Rentenberatung in Sundern anzubieten, ist hiermit allerdings noch nicht erreicht.
Die Deutsche Rentenversicherung hatte der Arbeitsgemeinschaft mit Schreiben vom 21.2.2018 mitgeteilt hat, dass nach ihrer Rechtsauffassung das Vorhalten eines Versicherungsamtes zu den Pflichtaufgaben der Stadt gehört.
Diese Auffassung wird seit einigen Jahren allerdings von der Stadtverwaltung nicht geteilt. So hat z. B. der ehemalige Bürgermeister Detlef Lins in der Ratssitzung am 25.6.2015 auf eine entsprechende Anfrage mitgeteilt, dass es sich bei der Rentenberatung um eine freiwillige Leistung der Verwaltung handele und das nach der Erkrankung der Mitarbeiterin diese Stelle auch nicht wiederbesetzt werde.
Das zwei so gravierend unterschiedliche Rechtsauffassungen herrschen ist aus Sicht der AG 60plus ein unhaltbarer Zustand.
In ihrem Schreiben an Bürgermeister Brodel heißt es weiter: Wir bitten Sie daher dringend darum, dass schnell und rechtssicher geklärt wird, ob eine Rentenberatung zu den Pflichtaufgaben der Stadt Sundern gehört, oder ob es sich, wie von der Verwaltung bislang geäußert, um eine freiwillige Leistung der Verwaltung / Stadt gehört.
Erfreut zeigen sich die Vorstandsmitglieder der AG über die Zusage des Bürgermeisters, diese Frage nun endgültig zu klären und die Angelegenheit intensiv zu behandeln.
Aus Sicht der Arbeitsgemeinschaft kann es nicht sein, dass vielleicht auch in Zukunft Beratungssuchende in die Nachbarstädte ausweichen müssen. Besonders für alleinstehende und in ihrer Mobilität eingeschränkte Personen, sollte dieser Zustand vermieden werden.
Gegenüber der AG 60plus hatte der Bürgermeister erklärt: „Es kann nicht sein, dass diese Zuständigkeitsfrage auf dem Rücken der Bürgerinnen und Bürger ausgetragen wird. Diese offene Frage muss endgültig geklärt werden.“