Polizei muss zwei Personen in Gewahrsam nehmen

Marsberg Am Mittwochabend gegen 22:15 Uhr wurde die Polizei zu einer kommunalen Unterkunft für Zuwanderer in Marsberg an der Straße „Trift“ gerufen. Mehrere Bewohner der Unterkunft führten Beschwerde über einen 29 Jahre alten Mitbewohner, der regelmäßig, insbesondere unter dem Einfluss von Alkohol, andere Personen massiv provoziere und beleidige.
 
Der bereits polizeilich bekannte Mann wurde dann auch stark alkoholisiert in der Unterkunft angetroffen. Er befand sich gerade in einem verbalen Disput mit einem 24-jährigen Mitbewohner. Da der Provokateur bereits einige Stunden zuvor für Streitigkeiten gesorgt hatte, war gegen ihn bereits ein Platzverweis ausgesprochen worden.
Zu diesem Zeitpunkt gegen 21:00 Uhr hatte ein Alco-Test einen Wert von etwa 2,6 Promille erbracht. Da sich der Mann aber nicht an diesen Platzverweis gehalten hatte, sollte er in Gewahrsam genommen werden.
Beim Einsteigen in den Streifenwagen beleidigte er die Polizisten, bespuckte diese und versuchte nach den Beamten zu treten, was ihm aber nicht gelang.
 
Zeitgleich nahm sich der provozierte und beleidigte 24-Jährige einen Stuhl und zertrümmerte diesen. Er schnappte sich eines der Stuhlbeine, beschädigte Gegenstände in der Unterkunft und drohte mit dem Stuhlbein auf die Polizei und den in Gewahrsam genommenen 29-Jährigen loszugehen. Da der junge Mann nicht zu beruhigen war, blieb den Polizisten vor Ort nichts anderes übrig, als diesen ebenfalls mit Hilfe von hinzugezogener Unterstützung in Gewahrsam zu nehmen. Dabei leistete der 24-Jährige erheblichen Widerstand. Bis er mit Handfesseln fixiert und zu Boden gebracht werden konnte, verletzte der Mann zwei Beamte. Einer der Beiden war anschließend nicht mehr dienstfähig.
 
Der 24 Jahre alte Zuwanderer wurde anschließend aufgrund seiner Gesamtverfassung durch das Ordnungsamt der Stadt Marsberg in eine psychiatrische Einrichtung eingewiesen. Der 29-Jährige wurde zur Polizeiwache nach Brilon transportiert. Gegen die beiden Männer wurden Strafverfahren wegen Widerstands gegen Polizeivollzugsbeamte, Beleidigung, Bedrohung und Sachbeschädigung eingeleitet.