„Osteraktion der Ordnungsbehörde“ – Statt „Knöllchen“ gab es einen kleinen Schokohasen

Anpassung der Verwarnungsgelder ab 1. April

Wer in Brilon am Gründonnerstag beim Parken den vorgeschriebenen Parkschein vergessen hatte, konnte sich über einen kleinen Ostergruß freuen. Statt „Knöllchen“ gab es einen kleinen Schokohasen.

 

Gleichzeitig wurde noch einmal auf die ab 1. April geltende neue StVO hingewiesen. Im Zuge der Neuregelung werden auch viele Verwarnungsgelder angepasst. Wer zukünftig den Parkschein vergisst, zahlt dann mindestens 10 statt bisher 5 Euro. Eine halbe bis eine ganze Stunde überziehen kostet statt bisher 10 dann 15 Euro, über eine Stunde werden 20 Euro fällig. Ab zwei Stunden wird der Satz auf 25 Euro angehoben. Mehr als drei Stunden kosten 30 Euro.

 

Auf folgendes wird besonders hingewiesen: Parken auf Rad- und Gehwegen, Radfahrschutzstreifen sowie das verbotswidrige Parken auf der linken Fahrbahnseite kosten ab 1. April 20 Euro, bei Behinderung Anderer sogar 30 Euro.
Die Anpassung der Verwarnungsgelder ist auch nach Ansicht des ADAC sinnvoll, die meisten wurden zuletzt 1990 erhöht