Kreistagsmtiglied Reinhard Loos von der Sauerländer Bürgerliste (SBL) schickte am 14.Mai 2013 folgende Anfrage zur Oberen Ruhrtalbahn an den Landrat des Hochsauerlandkreises:
Der Verkehrsverband Westfalen e.V. hat im April 2013 – in Zusammenarbeit mit dem ZRL – eine Broschüre zu den „Perspektiven der Oberen Ruhrtalbahn“ herausgegeben. Darin heißt es u.a.:
„Trotz vorgesehener Eingleisigkeit kommt es nur zwischen Meschede und Bestwig zu einer leichten Reduzierung der Streckenkapazität.“
„Empfehlung: Eingleisige Sanierung des Elleringhauser Tunnels kann mitgetragen werden“
Untersuchungen der SBL und des VCD haben jedoch gezeigt, dass bei einer Eingleisigkeit des Glösinger und des Freienohler Tunnels bereits die heutigen Zugleistungen zwischen Arnsberg und Meschede nicht mehr angeboten werden können. Das von der DB Netz zur Tunnelsanierung erstellte Gutachten kommt u.a. deswegen zu falschen Ergebnissen, weil die Auslastung der Strecke nur im Durchschnitt der 20 Stunden von 4 Uhr bis 24 Uhr errechnet und nicht die tatsächlich im Tagesverlauf unterschiedliche Streckenauslastung berechnet wird.
Bisher wurde im Hochsauerlandkreis einmütig die Position vertreten, dass die gesamte Strecke der Oberen Ruhrtalbahn zweigleisig erhalten bleiben soll.
Daher frage ich:
- Hat der Landrat und/oder haben Mitarbeiter der Kreisverwaltung und/oder Vertreter des HSK im ZRL an der Erstellung der Broschüre des Verkehrsverband Westfalen e.V. inhaltlich mitgearbeitet?
- Haben sich Landrat und Kreisverwaltung mit den Aussagen des Gutachtens der DB Netz zur tatsächlichen heutigen Streckenauslastung des Abschnitts zwischen Arnsberg und Meschede und zu den Folgen einer Eingleisigkeit befasst, und zu welchen Ergebnissen sind sie dabei gekommen?
- Teilt der Landrat alle inhaltlichen Aussagen in der Broschüre des Verkehrsverband Westfalen e.V.; welche ggf. nicht? In welcher Form soll ggf. eine Klarstellung erfolgen?