Neubau der L776 als Umgehungsstraße des Schmallenberger Ortsteiles Bad Fredeburg
Erörterungstermin am 15. und 16.Oktober 2013 Planfeststellung für den Neubau der L 776 – Ortsumgehung Bad Fredeburg –
Im Planfeststellungsverfahren für den Neubau der L776 als Umgehungsstraße des Schmallenberger Ortsteiles Bad Fredeburg findet am 15. Und 16. Oktober der Erörterungstermin im Rundsaal des Kurhauses Bad Fredeburg, Am Kurhaus 4, statt. Der Termin ist nicht öffentlich. Geladen sind nur Personen, die Einwendungen erhoben haben, Betroffene sowie Behörden. Gegenstand der Straßenplanung ist der Neubau der L 776 mit einer Gesamtlänge von ca. 2,1 km als westliche Umgehungsstraße von Bad Fredeburg.
Die Bezirksregierung führt das im Februar 2010 eingeleitete Verfahren auf Antrag des Landesbetriebs Straßenbau NRW durch. Von der Möglichkeit, Anregungen und Bedenken zu formulieren, haben insgesamt 15 private Einwender und Einwenderinnen Gebrauch gemacht. Vier Einwendungen waren mit Unterschriftenlisten von ca. 260 Betroffenen versehen. Darüber hinaus haben die Träger öffentlicher Belange (Behörden und Versorgungsbetriebe) Stellung genommen.
Im Erörterungstermin werden zunächst die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange behandelt. Anschließend haben die Einwenderinnen und Einwender Gelegenheit, die bereits schriftlich erhobenen Anregungen und Bedenken unter der Gesprächsleitung der Bezirksregierung Arnsberg mit dem Antragsteller zu erörtern.
“Die Einwenderinnen und Einwender sollen alle ihre Argumente und Bedenken auf den Tisch bringen können. Alle privaten und öffentlichen Interessen werden unter Berücksichtigung der Stellungnahmen und Einwendungen sorgsam abgewogen. Ob oder unter welchen Einschränkungen das beantragte Projekt genehmigt wird, entscheiden wir erst nach dem Termin”, erläutert Sitzungsleiter Uli Felder von der Bezirksregierung Arnsberg.
Über den Erörterungstermin wird eine Niederschrift gefertigt, in der das Ergebnis der Diskussion festgehalten wird. Im Anschluss an den Erörterungstermin wird die Bezirksregierung Arnsberg nach Abwägung aller privaten und öffentlichen Interessen unter Berücksichtigung sämtlicher Stellungnahmen und Einwendungen über den Antrag des Landesbetriebs Straßenbau NRW entscheiden.