Sundern (Hochsauerland) Die kommende Ratssitzung dürfte auf Grund der Themen etwas länger dauern. Zwar liegt eine Tagesordnung noch nicht vor, aber die Verhandlungen mit dem holländischen Investor bezüglich der Probleme bei der Promenade in Amecke und das Thema Nelliusstraße sind sicherlich nicht in wenigen Minuten abzuhandeln. Bezüglich beider Themen hat Bürgermeister Lins heute Schriftverkehr der Grünen bekommen. Hier vorab ein Schreiben zur Abhandlung des Themas Nelliusstraße:
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
Für den Tagesordnungspunkt Nelliusstraße in der kommenden Ratssitzung teile ich Ihnen im Auftrag unseres Fraktionsvorsitzenden folgendes mit: Mit den Fraktionsvorsitzenden wurde besprochen den Tagesordnungspunkt folgendermaßen abzuhandeln: 1. Vortrag des *Historikers* Klein 2. Vortrag des Historkiers Neuhaus 3. Statement der Bürgerinitiative, Dann Abstimmung ohne Aussprache. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist ursprünglich Antragsteller der Straßenumbenennungen. Wir sind der Meinung, dass ein Ausschluss einer weiteren Debatte nach den Vorträgen nicht geeignet ist mit dem Thema hinreichend umzugehen. Desweiteren ist uns unverständlich, warum die Bürgerinitiaive Nelliusstraße zweimal das Recht für ein Statement erhalten soll. Während Herr Neuhaus als Lokalhistoriker, der Grundlagenforschung in unserer Heimatgeschichte betreibt, bekannt ist, sind uns die lokalhistorischen Verdienste des Herrn Klein nicht bekannt. Wir bitten um Darlegung seiner Qualifikationen und Klärung der Frage, inwiefern er aktiv am Bürgerbegehren beteiligt ist. Sollte dies der Fall sein, müsste die BI sich darauf verständigen, wer für sie sprechen soll. Sollte es dabei bleiben, dass sowohl Herr Klein als auch ein zusätzlicher Vertreter der BI ein Statement abgibt, wird unsere Fraktion als Antragstellerin ebenfalls ggf. ein Statement abgeben. Unabhängig davon finden wir es grundsätzlich nicht akzeptabel, über ein von Bürgern formuliertes Anliegen, das so viel Zündstoff beinhaltet, kommentarlos abzustimmen, ohne dass die Fraktionen ihre Entscheidung der Öffentlichkeit gegenüber noch einmal deutlich begründen. Ein solches Verfahren wäre möglicherweise denkbar, wenn der Rat dem Bürgerbegehren zustimmen wollte, nicht aber, wenn die Intention ist, es abzulehnen. Und von dieser Absicht gehen wir nach wie vor aus. Daher werden wir darauf bestehen, dass auch dieser Tagesordnungspunkt so behandelt wird, wie es die Geschäftsordnung des Rates vorsieht.
Mit freundlichen Grüßen
i.A.
Matthias Schulte- Huermann