Bestwig. (Hochsauerland) Auf dem Arbeitsmarkt sind sie umstritten – gerade für viele Frauen sind sie aber auch ein Stück weit berufliche Realität: Minijobs. Rund 62 Prozent der rund 7,5 Millionen so genannter „geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse“ werden von Frauen ausgeübt. „Deshalb sollen Minijobs auch zum Thema des diesjährigen ,Bestwiger Frauenfrühstücks‘ werden“, so Monika Kreutzmann, Gleichstellungsbeauftragte der Gemeinde Bestwig.
Das Frauenfrühstück findet – als bewährte Mischung aus „Gutem für Leib und Seele“ sowie interessanten Informationen – am Samstag, 2. März, um 10 Uhr im Großen Bürgersaal des Bestwiger Bürger- und Rathauses statt. In gemütlicher Atmosphäre stellt Dirk Brauns, Berater der Deutschen Rentenversicherung, unter dem Motto „Minijobs: Niedrige Beiträge – voller Schutz“ die Neuregelungen bei den geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen vor.
So ist zum Beispiel die Geringfügigkeitsgrenze für Minijobber ab Jahresbeginn von 400 auf 450 Euro gestiegen. Gleichzeitig genießen Minijobber künftig mit vergleichsweise niedrigen eigenen Beiträgen den vollen Schutz der gesetzlichen Rentenversicherung. Von der Absicherung bei Erwerbsminderung über Ansprüche auf Rehabilitation bis hin zur Riesterförderung erstreckt sich die soziale Absicherung, die ein Minijob bieten kann. Auch auf persönliche Fragen rund um den Minijob antwortet Dirk Brauns beim Frauenfrühstück.
Für die Teilnehmerinnen gibt es aber nicht nur Informationen, sondern auch Dialog und ein leckeres Frühstück. Monika Kreutzmann lädt alle interessierten Frauen zum Frauenfrühstück ein. Die Teilnahme kostet sechs Euro; sollten Mütter ihre Kinder mitbringen wollen, ist für eine Betreuung gesorgt. Für das Betreuungsangebot ist ebenfalls eine Anmeldung erforderlich.
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Anmeldungen zum Frauenfrühstück nimmt Monika Kreutzmann bis Donnerstag, 28. Februar, telefonisch unter 02904/987-102 entgegen. Alle interessierten Frauen sind willkommen.