Illegale Müllentsorgung: Kosten belasten alle Bürgerinnen und Bürger

Dreister Fall von illegaler Müllentsorgung in Meschede: Im Bereich des Trebnitzer Weges haben bislang Unbekannte auf einem Grundstück der Kreis- und Hochschulstadt Meschede eine größere Menge an Sperrmüll ablegt. Diese Abfälle müssen nun durch ein Entsorgungsunternehmen fachgerecht entsorgt werden. (Foto: Stadt Meschede)

Meschede. Dreister Fall von illegaler Müllentsorgung in Meschede: Im Bereich des Trebnitzer Weges haben bislang Unbekannte auf einem Grundstück der Kreis- und Hochschulstadt Meschede eine größere Menge an Sperrmüll ablegt. Diese Abfälle müssen nun durch ein Entsorgungsunternehmen fachgerecht entsorgt werden. Das verursacht Kosten – und dafür müssen am Ende alle Gebührenzahlerinnen und -zahler „in die Tasche greifen“, wenn die Verursacher nicht gefunden werden.

„Wilde Müllkippen“ treiben Gebühren nach oben

Es ist nicht nur die besondere Dreistigkeit, welche die Verantwortlichen der Stadt Meschede an solch einem Fall ärgert: „Solche Aktionen gehen immer dann zu Lasten der Allgemeinheit, wenn die Verursacher nicht gefasst werden können“, unterstreicht Maren Kuschwald vom Fachbereich Infrastruktur der Stadt Meschede, der zuständig für die Abfallentsorgung ist. Schon im Dezember, als die neuen Abfallentsorgungsgebühren durch den Stadtrat beschlossen worden sind, hatte die Stadt Meschede darauf hingewiesen, dass unter anderem auch die „wilden Müllkippen“ ein Faktor sind, der die Gebühren nach oben treibt. Denn: Die Kosten für die sachgerechte Entsorgung müssen am Ende auf alle Gebührenzahlerinnen und -zahler im Stadtgebiet umgelegt werden.

Illegale Abfallentsorgung kein „Kavaliersdelikt“

Die Stadt Meschede betont, dass illegale Abfallentsorgung keinesfalls ein „Kavaliersdelikt“ ist. Die Bußgelder für eine solche Ordnungswidrigkeit bewegen sich im Rahmen von 100 bis sogar 2.500 Euro. Und: Falls auch Schadstoffe illegal entsorgt werden, kann ein solcher Vorgang unter Umständen auch als Straftat bewertet werden, die noch erheblich höhere Strafen nach sich zieht. Das Vorgehen der Verursacher wird noch unverständlicher, wenn man die legalen Alternativen betrachtet: Die Abholung von Sperrmüll kann unkompliziert per Karte oder E-Mail bei der Firma Lobbe angemeldet werden; für die Gebühr von 40 Euro darf Sperrmüll auf einer Fläche von vier Quadratmetern bereitgestellt werden. Das ist eine ganze Menge, unterstreicht Maren Kuschwald. Sowohl von den Kosten wie auch vom Aufwand ist die „legale“ Sperrmüllabfuhr also stets die günstigere und einfachere Alternative. Weitere Informationen dazu gibt es auch unter www.meschede.de online.

Die Stadt Meschede nimmt deshalb illegale Abfallentsorgung nicht hin. Die Stadtverwaltung bittet unter Tel. 0291/205-0 um Hinweise zu den Verursachern der „wilden Müllkippe“ im Trebnitzer Weg. Denn von einer fachgerechten Abfallentsorgung profitieren alle – die Umwelt und auch die Bürgerinnen und Bürger.

 

 

 

 

 

 

(Quelle: Stadt Meschede)