Anleinpflicht für Hunde: Stadt Meschede kündigt Kontrollen an

Im Mescheder Rathaus häufen sich die Beschwerden über nicht angeleinte Hunde. (Foto: Blickpunkt)

Meschede. Im Mescheder Rathaus häufen sich die Beschwerden über nicht angeleinte Hunde. Immer wieder fühlen sich Spaziergänger, Passanten oder Erholungssuchende unwohl, wenn ihnen freilaufende Hunde begegnen. Sie können nicht einschätzen, wie sich die Tiere verhalten, und empfinden solche Begegnungen als sehr unangenehm. Deshalb werden regelmäßige Kontrollen der Anleinpflicht stattfinden.

Regelmäßige Kontrollen der Anleinpflicht

Denn grundsätzlich müssen Hunde innerhalb bebauter Ortschaften sowie auf allen Rad- und Gehwegen angeleint werden. Außerhalb der Stadt und der bebauten Ortsteile dürfen Hunde ohne Leine freilaufen, wenn sie beaufsichtigt werden, keine Personen gefährden, ängstigen oder schädigen. Wichtige Ausnahmen sind – wegen der zahlreichen Spaziergänger und Erholungssuchenden – zwei Naherholungsgebiete: Im Kohlwedertal und rund um den Hennesee besteht Anleinpflicht. Die Regelungen sind nicht neu: Bereits seit 2001 sind Hundehalter in diesen Bereichen verpflichtet, ihre Vierbeiner an der Leine zu führen.

Georg Voß, Leiter des Fachbereichs Ordnung, setzt auf gegenseitiges Verständnis und Rücksichtnahme. Er appelliert an die Hundehalter, sich an die Anleinpflicht zu halten. Dies sei kein “böser Wille” gegenüber Hundebesitzern, sondern ein Grundsatz, um das “gute Auskommen” zwischen Spaziergängern, Radfahrern und Hundefreunden zu regeln. Dann gebe es auch bei den regelmäßigen Kontrollen der Anleinpflicht, die stattfinden werden, keinerlei Probleme.

Hundekot: Geldbußen bis zu 1.000 Euro

Auch die Beseitigung der „Hinterlassenschaften“ ihrer Tiere sollte für alle Hundehalter eine Selbstverständlichkeit sein. Per Verordnung ist in der Stadt Meschede geregelt, dass Hundebesitzer die „Verunreinigungen“, die ihre Vierbeiner auf Verkehrsflächen oder in öffentlichen Anlagen hinterlassen, unverzüglich beseitigen müssen. Andernfalls kann die Stadt sogar eine Geldbuße verhängen – im Extremfall bis zu 1.000 Euro.

Allerdings muss es nicht immer eine Drohkulisse sein – etwas Rücksichtnahme täte es auch, meint Georg Voß. Schließlich liege es auch im Interesse der Hundebesitzer, dass ihre Stadt einen sauberen und gepflegten Eindruck mache. Georg Voß: „Niemand möchte gern in Hundekot treten – das bezieht sich nicht nur auf spielende Kinder und Fußgänger, sondern auch auf unser Team des IBB, das die Grünanlagen mähen muss.“ Die Stadt Meschede und die Polizeiwache Meschede appellieren daher an alle Hundebesitzer, zum gepflegten Erscheinungsbild der Stadt beizutragen – und zum guten Ruf der Hundehalter.